Vermieter sitzt im Gefängnis, habe dies erst erfahren über die Imobilienfirma wegen kautionsrückz.

2 Antworten

Rein verfahrensrechlich ist das kein Problem: Auch die JVA ist Zustelladresse für Zivilklagen und ich fürchte, eine solche mußt Du erheben denn Dein Vermieter hat wohl z.Zt.gewichtigere Sorgen als Deine Kaution. Dann mal toi-toi-toi dass von der Kaution noch was übrig ist. Und das "dringend" kannst Du Dir leider abschminken. Das wird etliche Monate brauchen bis zur Urteilsverkündung und wenn dann nichts zu holen ist, war der ganze Aufwand für die Katz.

Übereile aber nichts: Der Vermieter hat idR 6 Monate Zeit für die Abrechnung.

Zunächst bestünde dein Auszahlungsanspruch ggf. nur in Höhe desjenigen Betrages, der für Nachzahlung für Betriebskostenabrechnung 2012 noch bis zu 12 Monate nach der vereinbarten Abrechnungsperiode einbehaltbar bliebe.

Dann nur gegen den Vermieter selbst, an den du deine Forderung direkt zu richten hättest. Sofern die tatsächlich derzeit JVA lautet: Post erreicht ihn dort schon, und sein Anwalt oder Bevollmächtigter wird sich darum kümmern.

G imager761