Verkauf des Hauses an leiblichen Sohn mit Wohnrecht für Stiefvater - wie ist das mit Schenkungssteuer?
Guten Tag,
ich besitze ein Haus in dem ich für meinen jetzigen Ehemann ein Wohnrecht im Grundbuch eingetragen habe. Nun möchte ich meinem leiblichen Sohn das Haus für 160.000 EURO (tatsächlicher Wert ca. 300.000) verkaufen und dafür bekommen mein Ehemann und ich ein unentgeltliches Wohnrecht auf die Wohnräume im Erdgeschoß, ca. 75 qm.
Das Problem ist, dass mein jetziger Ehemann nicht der leibliche Vater meines Sohnes ist. Im Internet habe ich gelesen, dass Wohnrecht Schenkungssteuer auslösen kann. Da mein Mann und mein Sohn im steuerlichen Sinne nicht miteinander verwandt sind käme hier vielleicht nur ein Steuerfreibetrag von 20.000 EURO zum tragen.
Meine Frage:
1. Müßte mein Mann Schenkungssteuer für das im Grundbuch eingetragene Wohnrecht zahlen ?
2. Müßte mein Sohn evtl. Schenkungssteuer zahlen ?
3. Oder wie müsste man es im Kaufvertrag formulieren, damit keine Steuerpflicht entsteht ?
Lieben Dank für Ihre Antworten.
2 Antworten
ich besitze ein Haus in dem ich für meinen jetzigen Ehemann ein Wohnrecht im Grundbuch eingetragen habe.
1. Das Wohnrecht hast du doch Deinem Mann geschenkt. Freibetrag 500.000,-.
2. Nein, weder Schenkungs- noch Grunderwerbsteuer. Ausserdas Haus ist nach Abzug von Wohnrecht und Kaufpreis noch über 400.000,- Euro wert.
3. Schreibt doch einfach genau das rein, was ist:
"FRau ....... verkauft das Haus .......... an ihren Sohn .......... Das Objekt ist mit einem Wohnrecht zugunsten .......... belastet. Es wird ein weiteres Wohnrecht zugunsten .......... der Ehefrau von .............. eingetragen.
Der Kaufpreis beläuft sich somit auf ..........."
Um sich noch präziser zu äußern müsste man wissen:
Wert des Hauses
Ortsübliche nettokalmiete für die Wohnung an der das Wohnrecht bestehen soll.
Alter der Personen, die das Wohnrecht bekommen.
Der übliche Weg wäre:
1. Den Wert des Wohnrechts (hängt vom Alter der Berechtigten ab) berechnen
2. Diesen Wert von dem Wert des Hauses subtrahieren
3. Das Ergebnis als Kaufpreis (+- 40 000€) vereinbaren
So entfallen auf Deinen Mann und Dich jeweils maximal 20 000€ als empfangene oder geleistete Schenkung -> innerhalb der Freigrenzen.