Unterhalt kind, mehrbedarf?

1 Antwort

Sie lebt in einer Eigentumswohnung und sagt, dass ich die Schulgebühren zahlen muss..

Aber sicherlich nicht alleine - weshalb auch, der Besuch einer Privatschule ist nicht zwingend erforderlich. Also sehe ich diesbezüglich auch keinen "Mehrbedarf".

kann man das Kind wieder in die staatliche Schule anmelden

warum bitte schön sollte ein solcher Schulwechsel, zum Jahrgangswechsel nicht möglich sein?

ThomasMdl 
Fragesteller
 25.05.2023, 23:46

Danke für deine Antwort.

Ich rede nochmal mit ihr, ansonsten muss ich einen Anwalt einschalten

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wilees  26.05.2023, 12:35
@ThomasMdl

Fordere sie auf, das Schulgeld zukünftig aus dem laufenden Unterhalt zu bezahlen bzw. das Kind zum Beginn des neuen Schuljahres an einer staatlichen Schule anzumelden ..... allerdings sprich vorab mit Deinem Kind und mache ihm deutlich, dass Du absehbar nicht mehr in der Lage sein wirst, neben dem Unterhalt zusätzlich das Schulgeld zu bezahlen.

Und bezahle spätestens ab Vollendung des 12. Lebensjahres Deines Kindes nur noch den Regelunterhalt..... gemäß Düsseldorfer Tabelle.

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