Steuerklassenwechsel im Zuge von Abfindung

2 Antworten

Bei der Abrechnung Jan. 2015 kann man doch gar keinen Progressionsvorbehalt einrechnen.

Das geschieht erst in der Einkommensteuererklärung. Allerdings kann ich mir die Differenz in der Auszahlung kaum vorstellen.

Was richtig ist, alles wird in der Steuererklärung ausgeglichen. Aber das erhöhte ALG I bleibt natürlich in der Kasse (abzüglich des Progressiosnvorbehalts).