Spekulationssteuer auch beim Verkauf eines geschenkten Hauses fällig?
Hallo zusammen, mein Mann hat 2008 das Haus seiner Großeltern geerbt, dass seit 1930 im Familienbesitz war. 2009 hat mein Mann mir die Hälfte des Haus notariell, unentgeltlich übertragen, da wir uns dazu entschlossen haben, eine grundlegende Sanierung durchzuführen und anschließend zu vermieten. Ich habe danach über 1 1/2 Jahre einen großen Teil der Renovierung selbst gemacht. Seit 2010 ist das Haus vermietet. Die Mieterin zieht nun aus und wir wollen das Haus verkaufen. Meine Steuerberaterin sagte mir, dass die Hälfte des Hauses, die meinem Mann gehört von der Spekulationssteuer befreit ist, da es vererbt wurde und die Zeit des Besitzes vom Erblasser automatisch auf meinen Mann übergeht. Was mit meiner Hälfte ist, konnte Sie nicht sagen. Sie hat noch nichts gefunden, inwieweit die Zeit des Erblassers durch die Schenkung auch auf mich übergeht. Sollte ich nun Spekulationssteuer von meiner Hälfte zahlen müssen, wie kann ich diese Umgehen. Wäre es denkbar, dass ich meine Hälfte einfach für weniger verkaufe? d.h. der Kaufpreis wird nicht einfach gehälftet? Wie ermittelt sich der Gewinn für die Spekulationssteuer, wenn das Haus verschenkt wurde, welchen Wert setzt das Finanzamt an. Vielen Dank schon mal für die Antworten
3 Antworten
Sie hat noch nichts gefunden, inwieweit die Zeit des Erblassers durch die Schenkung auch auf mich übergeht
Und du bist sicher, dass die gute Frau Steuerberaterin ist?
Das gehört zum elementaren Grundwissen eines Steuerberaters. Eine Schenkung ist ebenso wie ein Erbe ein unentgeltlicher Übertragungsvorgang mit Gesamtrechtsnachfolge. Das heißt, dass die Vorbesitzzeiten ebenfalls mitverschenkt werden.
Über eine Steuerberaterin, die DAS nicht weiß, kann man nur den Kopf schütteln.
Zusätzlich zu der von P59 angesprochenen Problematik will ich aber noch auf eines hinweisen: Wenn du bei der Übertragung des halben Hauses auch Verbindlichkeiten übernommen hast, dann ist es insoweit keine Schenkung, sondern ein Verkauf. Der würde dann (anteilig) eine neue Spekulationsfrist in Gang setzen.
Die Schenkung war ja auch zu versteuern (ggf.), daher gab es zu dem Zeitpunkt einen Wert. Da also "Kaufpreis" und "Kaufdatum" bekannt ist gelten die selben Regeln bei einem normalen Kauf.
Sonst würden Spekulantenehepaare so ja leicht die Steuern umgehen. Einer kauft, verschenkt an Frau und Verkauft dann - steuerfrei.
Das der Steuerbrater keine Ahnung hat, ist ja in Ordnung. Das der aber kein Buch hat um nachzusehen, halte ich für bedenklich.
Das Problem sehe ich an sich nicht bei der Schenkung, denn die ist ebenso ein unentgeltlicher Übergang wie die Erbschaft. Wenn es keinen Kaufpreis gibt, dann kann es auch keinen Ansatzpunkt für die Berechnung der Spekulationsfrist geben. Es werden dann die Spekulationsfristen des Vorgängers, bzw, bei Dir, des Vorvorgängers übernommen. Ich habe vor längerer Zeit -das liegt ein gutes Jahrzehnt zurück- diese Frage mal eingehend rechtlich geprüft und war da zu dem Ergebnis der genannten Art gekommen. Da dürfte sich in der Zwischenzeit nichts dran geändert haben.
Worüber ich mit an Eurer Stelle -und zwar betreffend beider Ehegatten- viel mehr Gedanken machen würde, ist der Einfluß der Sanierung. Ich weiß ja nicht, was Ihr unter einer grundlegenden Sanierung versteht. Wenn da An- und Neubauten eingeschlossen sind, muß das Haus vielleicht sogar als Neubau mit eigener Spekulationsfrist gelten. Da solltet Ihr Euch mit der Steuerberaterin mal drüber unterhalten.
Da solltet Ihr Euch mit der Steuerberaterin mal drüber unterhalten.
Lieber nicht. Laut Sachverhaltsbeschreibung weiß die über Steuern ja kein Bescheid.