Sozialversicherungspflicht im Nebenjob als Freiberufler?
Hallo zusammen,
ich arbeite im Hauptjob sozialversicherungspflichtig 40 Stunden in der Woche und verdiene etwa 2.700 Euro.
Neben meinem Studium habe ich bereits als Freier Autor gearbeitet und würde dies nun gerne weiterhin tun - mein Arbeitgeber ist darüber bereits informiert.
Nun zu meiner Frage: Das ich am Ende eines Jahres alle meine Einkünfte in einer Steuererklärung angeben muss und fällige Steuern (die ich mir im Laufe des Jahres von den Honoraren zurückgelegt habe) nachzahle, weiß ich und ist mit Steuerberater und Finanzamt abgeklärt. Doch ist es wirklich so, dass ich - da klar ist, was mein Hauptberuf ist - auf meine Nebeneinkünfte keine Sozialversicherungsabgaben leisten muss? Zur Info: Ich gehe meiner Tätigkeit um die fünf Stunden in der Woche nach und verdiene zwischen 400 bis maximal 1.000 Euro damit im Monat.
Das jedenfalls lese ich überall im Netz und in der Hotline meiner TK wurde mir dies auch bestätigt, doch irgendwie traue ich dem Ganzen nicht, da sich dazu teils auch widersprüchliche Angaben finden lassen.
Beste Grüße und Danke im Voraus
2 Antworten
Das jedenfalls lese ich überall im Netz und in der Hotline meiner TK wurde mir dies auch bestätigt, doch irgendwie traue ich dem Ganzen nicht, da sich dazu teils auch widersprüchliche Angaben finden lassen.
Und um sicherzugehen, holst deswegen noch weitere unverbindliche Meinungen ein?
Hallo,
grundsätzlich ist die freiberufliche Tätigkeit beitragsfrei.
Es gibt aber mehrere Besonderheiten:
- Wenn die freiberufliche Tätigkeit im Vergleich zur Angestelltentätigkeit hauptberuflich ist, sind alle Einnahmen (auch z.B. Zinsen und Mieteinnahmen) beitragsfrei. Ob die Freiberuflichkeit haupt- oder nebenberuflich ist, entscheidet sdie Krankenkasse. Wichtig sind die wöchentlich Arbeitszeit in jeder Tätigkeit, die Höhe der Bruttoeinnahmen aus der Arbeitnehmertätigkeit und die Höhe der Einkünfte saus der Selbständigkeit sowie die Tatsache, ob als Freiberufler eigene Arbeitnehmer beschäftigt werden. Am besten eine schriftliche Aussage der Krankenkasse geben lassen.
- Wenn jetzt oder später eine Rente oder rentenähnliche Einnahmen bezogen werden, sind dann sofort alle Einkünfte aus der Freiberuflichkeit beitragspflichtig, z.B. Bezüge als Hinterbliebener oder bei Erwerbsminderung.
- Ibn der Rentenversicherung besteht in bestimmten Branchen oder wenn man überwiegend für einen Auftraggeber tätig ist (=arbeitnehmerähnliche Selbständige), Rentenversicherungspflicht. Am besten eine Rentenberatungsstelle kontaktieren:
Gruß
RHW
Hallo, im 1.Satz des gro0ßen Absatzes ist aber was durcheinandergeraten, was den Fragesteller verwirren wird. Es muss heißen beitragspflichtig.