Sind Kosten für eine Wertermittlung einer Immobilie absetzbar?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

wie wfwbinder bereits erwähnt hat, hängt es vom Zweck ab, für welchen die Schätzung benötigt wird. Falls die Immobilie für eine Darlehensicherung geschätzt werden müsste und das Darlehen im Zusammenhang mit Einkünften steht, würde ich diese Schätzung sofort als Werbungskosten bzw. Betriebsaussgaben abziehen.

Die Frage ist der Zweck der Wertermittlung.

Wenn bei den laufenden Kosten, dann sowieso nur, wenn die immobilie vermietet wäre, aber auch dann gibt es in meinen Augen kaum einen Grund, der für die laufenden Einnahmen, eine Schätzung notwendig macht.

Abzusetzen wäre es von dem Ertrag wenn man verkauft und es innerhalb der 10-Jahresfrist ist und der Gewinn somit steuerpflichtig.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986