Schimmelbefall in Mietwohnung?
Hallo zusammen,
ich wohne zur Zeit in eine WG. In Frühling dieses Jahr hat der Vermieter Schimmelbefall in unserer Wohnung festgestellt und er hat gesagt, dass wir dafür die Wohnung falsch geheizt und gelüftet haben. Er hat einen Handwerker beauftragt, um die Schäden zu beseitigen. Es ist schwierig zu sagen, ob wir (ich und meine Mitbewohner) dafür die Schuld tragen müssen. Wir haben vielleicht die Wohnung nicht während diese Zeit nicht richtig geheizt. Aber es kann auch andere Gründe dafür geben. Die Schaden ist zur Zeit schon beseitigt und der Vermieter hat uns die Rechnung geschickt. Wir haben leider nur private Haftpflichtversicherung und keine Rechtschutzversicherung. Was sollen wir in diesem Fall machen? Ich habe meine private Haftpflichtsversicherung gefragt und sie haben gesagt, dass sie die Schäden grundsätzlich zahlen, wenn ich die Schäden (ganz oder teilweise) verursacht habe. Hat jemand Erfahrung in solche Fällen? Was soll ich da machen? Ich will nicht vor Gericht gehen.
Viele Dank und viele Grüße :)
2 Antworten
Im Prinzip - nicht Du musst vor Gericht ziehen, sondern der Vermieter, wenn Du Dich weigerst die Rechnung zu begleichen. Dann muss er Dir aber auch ein Verschulden nachweisen. Und die Aussage, Du habest nicht richtig / ausreichend geheizt und gelüftet genügt da nicht.
"Wir haben leider nur private Haftpflichtversicherung und keine Rechtschutzversicherung."
Eine RSV benötigst Du auch nicht!
Melde den Schaden schriftlich der Privathaftpflichversicherung, unberechtigte Forderungen wehrt diese für dich ab, notfalls auch vor Gericht.
Das kann ich mir nicht vorstellen, ist Blödsinn!
Das ist für gewöhnlich in jeder Privathaftpflichtversicherung enthalten!
Aber unabhängig von dieser ominösen Aussage:
Melde den Schaden schriftlich dieser Versicherung!!! Du bist dazu vertraglich verpflichtet, solche Schäden unmittelbar/zeitnah der Versicherung mitzuteilen!
Und dann wirst Du ja sehen, was die machen, wie die reagieren!
PS:
Bei welcher Gesellschaft besteht diese Privathaftpflichversicherung?
Ich habe meine private Haftpflichtversicherung gefragt. Sie hat mir gesagt, dass diese Abwehr von unberechtigten Ansprüch ist nicht in meinen Vertrag enthalten :(.