Räumungsklage wegen Hausabriss?

2 Antworten

Möglich .

https://www.iv-mieterschutz.de/mietrecht/rechtsprechung/mieterbriefe/kuendigung-wegen-abriss-der-wohnung/

Ordentliche Kündigung des Vermieters

(1) Der Vermieter kann nur kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat.

(2) Ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses liegt insbesondere vor, wenn .........

der Vermieter durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks gehindert und dadurch erhebliche Nachteile erleiden würde;

Fahplanänderung wegen Mondfinsternis