Hallo zusammen, ich wollte in einem Hotel 2 nächte buchen, ich war mir über den Tag noch nicht ganz sicher, sie meinten ich könne reservieren, eine stornierung sei kein Problem. ich habe reserviert und musste 10 Tage vor reisebeginn stornieren.
ich bekam eine Stornogebühr von 100 Prozent, obwohl in den AGBs 60 Prozent drin steht? Zudem haben wir HP gebucht, auch dies müsste ich bezahlen, weil er ja die 100 Prozent verlangt. ich wollt mit dem Chef reden, dieser beschimpfte mich, dass man nicht einfach so stornieren könne und ließ mich nicht zu Wort kommen. Meine Anliegen: 60 Prozent seht in den AGBs, konnte ich somit nicht anbringen.
ich ließ es so stehen, bekam dann paar Wochen später ein Anwaltsschreiben mit 100 Prozent Anwaltkosten. (keine Mahnung zuvor), daraufhin hat mein Rechtanwalt reagiert. Nun liegt es vor Gericht, da der Hotelier weiter geklagt hat
Meine Frage: Muss er mir, bevor er mit einem Rechtsanwalsschreiben (100 Euro zusätzliche Gebühren) zuvor eine Mahnung schicken? sind die 100 Prozent rechtens, wenn in den AGBs 60 Prozent steht.
vielen Dank, Mathias aus München