Kann eine Juristische Person des Privatrechts "Arbeitnehmer" sein?
Hallo an alle :)
ich habe im Wiki-Artikel zu Arbeitsvertrag folgendes gelesen:
"Arbeitnehmer kann nach ganz herrschender Meinung nur eine natürliche Person sein." (Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsvertrag_(Deutschland)#Vertragspartner, zuletzt abgerufen 27.11.2019)
Ist das gesetzlich geregelt oder heißt "nach ganz herrschender Meinung" nur, dass es so üblich ist?
Kann ein Arbeitsvertrag zwischen dem Arbeitgeber und z.B. einer GmbH zustandekommen (sodass der Lohn quasi der GmbH überwiesen wird und ein kleiner Teil als Lohn des Geschäftsführer ausgezahlt wird) , in dem der Geschäftsführer die "Arbeitnehmerpflichten" dann ausführt?
Vielen Dank schonmal :)
1 Antwort
Arbeitnehmer kann nur eine natürliche Person sein.
Bei welcher Krankenkasse wäre denn die GmbH versichert? REntenversicherungsnummer? Steuerklasse? Arbeitslosenversicherung?
Aber natürlich kann eine GmbH Tätigkeiten übernehmen, aber das ist dann kein Angestelltenverhältnis, sondern ein Dienstvertrag und die GmbH ist Auftragnehmer. Wie die GmbH dann ihre Mitarbeiter vergütet, die die Arbeit tatsächlich ausführen, ist deren Sache.
Diese Sache ist übrigens gar nicht so selten, nennt sich Leiharbeit.
Nein, das war nur zur Demonstration, dass eine GmbH eben nichts von einem Arbeitnehmer hat.
Aber das Thema kann natürlich interessant werden.
Würdest Du eine Arbeit annehmen, so ist die Sozialversicherungspflichtig.
Gründest Du eine GmbH und diese GmbH wird beauftragt, aber Du machst als Geschäftsführer der GmbH die Arbeit, so giltst Du in Deiner Ein-Mann-GmbH nicht als Arbeitnehmer, sondern wirst behandelt wie ein Unternehmer.
Also Krankenkasse als freiwilliges Mitglied/privat Versichert, keiner Rentenversicherungspflicht, keine Arbeitslosenversicherung.
Aber die Verträge zwischen der GmbH und Dir müssen sein, wie unter fremden Dritten.
Gehe mit dem Thema zu einem Kollegen von mir.
@Lobber Ich denke mal es geht dabei um andere Menschen. Bei mir wäre das dann eine GmbH, in der ich mich quasi verleihe und keine anderen. Braucht man dann auch eine Lizenz? Ich denke eher nicht, da ich ja quasi eine Dienstleistung wie jeder andere Unternehmer verkaufe
Wenn man anstatt eine Anstellung einzugehen, seine Leistungen über eine eigene GmbH abrechnet, muss man einige beachten.
Ein Angestellter bekommt 12 Gehälter, obwohl er nur 11 Monate, oder weniger arbeitet. Er hat Recht auf Lohnfortzahlung, er bekommt die Arbeitgeberanteile zu den Sozialversicherungsbeiträgen. Er hat Kündigungsschutz.
All das müsste in die Preise einfließen.
Okay, da muss ich noch gut recherchieren, haben Sie da irgendwelchen Quellen, wo ich mich weiter dazu einlesen kann?
wie sieht es dann mit dem Lohn, den ich als Unternehmer dann aus der Ein-Mann-GmbH bekomme steuerlich aus? Welche Sätze gelten da? Habe dazu leider nichts gefunden
Es sprengt den Rahmen eines Forums und geht in die Richtung persönlicher Beratung, was hier nicht gemacht werden kann.
Aber es ist doch im Prinzip nur eine Rechenaufgabe.
3.000,- euro Gehalt * 12 = 36.000,- * 1,25 (für Arbeitgeberanteile). 45.000,- / 10 wegen Urlaub/Krankheit = 4.500,- + Zuschlag für Risiken + Zuschlag, weil die GmbH Kosten verursacht = 6.000,- / 150,- = Stundensatz untere Grenze 40,- Euro + 19 % Umsatzsteuer.
Aber dann müsste Vollbeschäftigung gesichert sein und jeden Monat wenigsten 150 Stunden abgerechnet werden.
Danke für die schnelle Antwort :)
Diese GmbH existiert (noch) nicht, Ich spiele mit dem Gedanken.
Stimmt, da habe ich gar nicht dran gedacht.
Ist die Krankenkasse oder andere genannten Faktoren von großer Bedeutung dabei?