Nichtveranlagungs-Bescheinigung

1 Antwort

Für die Berechnungen sind die Bruttorenten anzusetzen udn ausserdem müßte man wissen, welcher art die betrieblcihe Alterversorgung ist. Unterliegt sie eventuell dem Lohnsteuerabzug (Betriebspension)?

Eine NV-Bescheinigung wirst Du aber höchstwahrscheinlich nciht bekommen.

2.200 Euro Rente, davon der steuer zu unterwerfen zumindest wohl 50 %, sind schon mal 13.200,- im Jahr.

7.000,- Kapitalerträge, abzüglich 1.602,-, sind ca. 5.400,- also alles zusammen 18.400,- mindestens. Auch wenn da Abzpüge runter gehen, bleibt es vermutlich mehr als 16.008,- Euro.