Nachzahlung Steuererklärung?

3 Antworten

Du musst mit Deinem Arbeitgeber vereinbaren, dass er die Pauschalversteuerung mit 2 % vornimmt.

Die 2 % darf er Dir abziehen, aber es ist günstiger, als wenn er es über Steuerklasse abrechnet.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Die III ist genau richtig, wenn nur einer steuerpflichtige Einkünfte hat. Denn es werden ihm die Grundfreibeträge beider Partner zugerechnet. Und natürlich macht man dann eine Zusammenveranlagung.

Ein echter Minijob stellt kein steuerpflichtiges Einkommen dar.

Andri123  18.11.2023, 11:52

Und genau genommen müsst Ihr nicht mal eine Steuererklärung abgeben aufgrund III / V.

Nur wenn einer Arbeitslohn mit LSK V hatte.

Par. 46 Abs. 2 Nr. 3a EStG.

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"Die meisten Minijobs werden pauschal versteuert und müssen daher in der Steuererklärung nicht erfasst werden."

https://www.steuerbot.com/ratgeber/steuerwissen/minijob#:~:text=Du darfst in deinem Minijob,70 Tage im Jahr arbeiten.&text=Seit dem 1. Oktober 2022,Arbeitsentgelt auf 520 € angestiegen.&text=Die meisten Minijobs werden pauschal,der Steuererklärung nicht erfasst werden.

Eifelia  18.11.2023, 12:44

Vorsicht! Das mit den 70 Tagen gilt nicht für reguläre Minijobs - die gelten für sog. "kurzfristige Beschäftigungen", die gern mal, wie auch in Deinem Link, verwirrungsstiftend als "kurzfristige Minijobs" bezeichnet werden.

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