Nach langer Krankheit wieder gleiche Arbeitszeiten?

4 Antworten

Der AG hat Weisungsrecht und kann im Rahmen der im Arbeitsvertrag festgelegten Arbeitszeiten und Tage die Dienstpläne erstellen und anpassen. Dabei sind natürlich auch die Gesetzlichen Vorgaben zur Arbeitszeit zu beachten.

Normal sind in Deutschland Arbeitszeiten bis 8,5 STunden/Tag. Darüber hinaus sollten nur Einzelfälle oder Überstunden sein.

Das einzige, was ich also für nicht rechtens halte, sind von vornherein Arbeitstage mit 10 Stunden. Allerdings gibt es ja auch Ausnahmen wie Rettungsdienst, Feuerwehr, Polizei, wo 12 Stunden Schichten üblich sind. Inwiefern eine normale Arzpraxis da anknüpfen kann und darf kann ich dir nicht sagen.

Ergo solltest du zum einen deinen AV lesen, welche Beschränkungen da drinn stehen und zum anderen dich schlau machen, ob so lange Arbeitstage in deiner Branche möglich sind, z.b. Kammer oder Anwalt für Arbeitsrecht.

Was steht in deinem Arbeitsvertrag? Solange da nur die Stunden festgelegt sind, kannst du natürlich eingesetzt werden, wie es notwendig ist.

3 Tage ist doch eigentlich besser wie 4. Sparst dir einen Arbeitsweg je Woche.

Nein, denn eine Wiedereingliederung verlangt nur, daß Du zur Wiedereingliederung weniger arbeitest. Bei einem 10 Stundentag ist dieser Zweck aber verfehlt. Natürlich wird eine Steigerung verlangt und die Chefin darf die Arbeitszeien neu festlegen - Ihr Interesse ist dabei, daß die Wiedereingliederung gelingt. Da sie in der Zwischenzeit eine neue Kraft einstellen mußte, wirst Du Deine alten Arbeitszeiten wohl oder übel nicht behalten können. Oder willst Du eine Kündigung erhalten?

Vorab der Hinweis:

Von einem Laienforum kannst Du keine zuverlässige Beratung in rechtlichen Angelegenheiten erwarten. Da müßte Dich der Weg zu einem offiziellen Rechtsberater, insbesondere zu einem Rechtsanwalt, führen.

Das vorbehalten meine ich, dass Arbeitszeiten dem Arbeitsvertrag zu entnehmen sind. Den kennen wir aber ja einmal nicht.

Die Vereinbarungen des Arbeitsvertrags können zudem durch das konkretisiert werden was man betriebliche Übung nennt.

Die neuen Arbeitszeiten erscheinen im Übrigen im Hinblick auf das Arbeitszeitgesetz nicht rechtens zu sein.

Wenn Du es zuverlässig haben willst, dann laß Dir das von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht bestätigen.

Die Frage bleibt dann allerdings, was zu unternehmen wäre, wenn sich die Unrechtmäßigkeit des Handelns des Arbeitgebers heraus stellen sollte.

Sich auf einen Rechtsstreit einzulassen würde ich für keine gute Idee halten. Besser wäre es, den Arbeitgeber zu wechseln. In medizinischen Berufen ist meiner Kenntnis nach hoher Personalbedarf. Man müßte deshalb zeitnah eine andere Arbeitsstelle bekommen können.

Tiiii  06.08.2023, 12:39

In vielen Punkten gebe ich dir recht. Aber nicht vereinbar mit dem Arbeitszeitgesetz?

0