Muss man eine Erbschaft antreten oder ablehnen? Kann ein Erbe auch verjähren?

1 Antwort

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  • Wenn mman nicht binnen 6 wochen ausschlägt hat man automatisch angenommen.

  • Die sechs Wochen Frist beginnt mit dem Zeitpunkt zu laufen, an dem man erfährt, dass man geerbt hat.

  • Ruhen lassen kann man eine Erbschaft nciht.

  • DEr Anspruch auf ein Pflichtteil verjährt innerhalb von 3 Jahren, nachdem man erfahren hat, dass man ein Recht auf ein Pflichtteil hat.

  • Nach 30 Jahren sind alle ansprüche aus einem Erbe verjährt.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986
Guppy194  30.11.2010, 22:02

noch zur Ergänzung: nimmt niemand die Erbschaft an, erbt der Fiskus, jedoch nicht die Schulden.

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wfwbinder  01.12.2010, 09:25
@Guppy194

Der Fiskus erbt auch die Schulden, führt aber einn Nachlassonkurs durch, der so endet, das nur die Kosten rauskommen.

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