Muss man beim BAB das Einkommen des Partners miteintragen obwohl er nicht bei einem gemeldet ist?
Hallo, ich bin 18 Jahre alt und will nächstes Jahr eine Ausbildung machen und informiere mich schon mal über Unterstützung von der Bundesagentur für Arbeit. Im Antrag steht, dass das Einkommen des Partners der bei einem wohnt mit eingetragen werden soll. Zählt das allerdings auch wenn der Partner quasi bei einem wohnt und auch dauerhaft dort ist, allerdings nicht an der Adresse gemeldet ist. Ich bin z.b. in Haselhorst in Berlin gemeldet und er in Köpenick in Berlin, er ist allerdings dauerhaft bei mir, muss ich das Einkommen von ihm trotzdem mit eintragen?
Danke schon mal im voraus für die Antworten^^
LG RischRisch
4 Antworten
Wenn man diese Regel so einfach umgehen könnte, dass man seiner Meldepflicht nicht nachkommt, dann würde das ja vermutlich fast jeder so machen!
Dein Partner ist per Gesetz dazu verpflichtet, sich dort anzumelden, wo sein Lebensmittelpunkt ist, wo er sich dauerhaft aufhält.
Kostet, wenn es auffliegt, bis zu 1000 Euro Strafe!
https://www.bafoeg-aktuell.de/berufsausbildungsbeihilfe/
Wie beim Bafög auch wird das Einkommen eines mit im Haushalt lebenden Freundes ( im Gegensatz zu einer Bedarfsgemeinschaft nach SGB II - Bürgergeld ) nicht berücksichtigt.
https://www.arbeitsagentur.de/datei/merkblatt-bab_ba030750.pdf
"Partnerschaft" bezieht sich nicht auf einen mit Dir zusammenlebender Freund.
Nein , musst du nicht angeben , dein Freund wohnt ja offiziell nicht bei dir .
Ich denke, da wird nur nach einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gefragt.