muss ich nach dem Tod meiner Mutter , eine vom Amt überwiesene Gundsicherung tragen?
Nach dem Tod meiner Mutter wurde mir vom Sozialamt mitgeteilt, dass ich 215€ an der ich nach Aussage des Sozialamtes bereichert habe soll ,(Grundsicherung )zurückzahlen muss, obwohl ich noch 2 Geschwister habe und der Tod meiner Mutter sofort von der AOK gemeldet an das Sozialamt gemeldet wurde
2 Antworten
Ihr seid alle zusammen Erbe? Na dann haftet ihr auch alle zusammen. Offenbar sind Leistungen der Grundsicherung für einen Zeitraum bezahlt worden als die Mutter schon tot war und müssen daher zurück erstattet werden. Da kommst Du wohl um eine Zahlung nicht herum.
hab mich vertan