Ist eine Mietminderung möglich, wenn uns der Vermieter die Schlüssel von Keller, Postkasten und Mülltonnen nicht ausgehändigt hat?

1 Antwort

Wenn das Miteverhältnis schon so anfängt, würde ich gleich mogen den Aufnahmeantrag beim örtlichen Mieterverein abgeben. Da Euer Vermieter es nicht einmal schafft fünf Minuten für eine Einzugsbescheinigung aufzuwenden, wer weiss, was da noch alles kommt.

Statt der Miteminderung wurde ich nach Setzen einer Frist nicht mit Mietminderung sondern mit Austausch der Schlösser drohen (mit anschließender Verrechnung mit der Miete). Zumindest für Wohnungseingangstür und Postkasten ginge das ja. Den Müll würde ich vor die entsprechendeTür stellen (vielleicht vorher die anderen Mieter informieren...) und wenn im Mietvertrag etwas von Keller steht, würde ich intuitiv sagen, dafür ist eine Mietminderung möglich.

Da ich das aber alles nicht genau weiß und es jede Menge juristische Fallstricke geben kann, ist auch das ein Argument für den Mieterbund.

Was die Ummeldung betrifft würde ich einfach mit dem Mietvertrag und ohne Bescheinigung zum Amt gehen und das Problem dort schildern.