Vorausgesetzt, Du bekommst Alg2, dann wird auch die Miete übernommen. Allerdings nur bis zu einer bestimmte Höhe, die wiederum von der Region abhängt, in der Ihr wohnt. Google mal "Kosten der Unterkunft".
Wenn Du jetzt künigst, bekommst Du jetzt 10.000,- EUR.
Wenn Du jetzt aufhörst, Beiträge zu zahlen, aber wartest bis die vereinbarte Vertragslaufzeit abgelaufen ist, bekommst Du 20.000,- EUR.
Aus Leasingverträgen kommt man nicht mehr raus.
Was ist eine Arbeitslosenkeitsversicherung und was hat das mit dem Leasen eines Autos zu tun?
Hm, schwierig, aber ich glaube, da hilft nur eisernes Sparen. Eine Freundin von mir hatte es mal so gemacht: sie hat sich ausgerechnet, bis wann sie ihre Schulden zurück gezahlt haben möchte. Dann hat sie weiter ausgerechnet, was ihr dann im Monat noch übrig bleibt und was sie jeden Tag ausgeben kann. Das war nicht viel, ich meine 8 oder 9 DM. Das hat sie über mehrere Monate durchgezogen, was phasenweise wohl sehr schwerig war, aber danach war sie schuldenfrei.
So ähnlich würde ich an Deiner Stelle auch vorgehen. Und sprich auf jeden Fall mit den Stellen, bei denen Du Schulden hast. Biete ihnen Ratenzahlung an und zeige Deinen guten Willen. Ganz falsch ist es, den Kopf in den Sand zu stecken und gar nichts zu tun.
Die Renovierung der neuen Wohnung würde ich vermutlich erst einmal schieben, auch wenn die Wohumgebung dann nicht so toll ist. Und irgendwann kommt doch auch noch die Kaution von der alten Wohnung, oder?
Außerdem würde ich mir einen Termin bei der Schuldnerberatung geben lassen. Die haben aber eher längere Wartezeiten, das ist also etwas mittelfristiges. Aber eine professionelle Beratung schadet nie.
Ich bin ja wirklich schon lange im Geschäft, aber Rückdeckungsversicherung in Verbindung mit PKV höre ich zum ersten mal. Das machen normalerweise Arbeitgeber, die sich einem Arbeitgeber gegenüber zu einer Pensionszahlung verpflichtet haben. Damit schieben sie diese Verpflichtung an eine Versicherung weiter.
Ich würde als erstes fragen, wie hoch der aktuelle Rückkaufswert der Rentenversicherung ist, wobei der bei einer fondsgebundenen Versicherung jedoch schwanken kann, weil Fonds halt schwanken. Du kannst den Vertrag auch beitragsfrei stellen. Dann zahlst Du keine Beiträge mehr, verzichtest aber erst einmal auf die Auszahlung des Geldes.
Dann würde ich aber nicht nur einfach kündigen, sondern mit Hinweis auf darauf, dass man Dir etwas verkauft hat, was Du so nicht haben wolltest, den Vertrag anfechten und auf Rückzahlung der Beiträge dringen. Nach dem Ablehnungsbescheid beim Vorstand beschweren und anschließend den Ombudsmann für das Versicherungswesen einschalten. Wenn Du keinen wasserdichten Beweis führen kannst, dass man Dich über's Ohr gehauen hat, glaube ich nicht, dass das Erfolg haben wird - deswegen würde ich auch keine Rechtsanwalt einschalten, aber ich finde man darf solche Dinge nicht einfach auf sich beruhen lassen.
Und wenn Dir danach ist, kannst Du Dir ja den Vermittler mal vorknöpfen. Der hat den Hals nicht voll gekriegt. Die kriegen so viel bei der Vermittlung einer Krankenversicherung, da muss er nicht auch noch die Provision für eine Rentenversicherung verdienen.
Aber natürlich steht es Dir auch frei, den Vertrag so bestehen zu lassen, wie er ist. Da ich Deine Situation nicht kenne, kann ich hierzu aber wenig sagen.
Welche Genossenschaft? Es gibt Genossenschaften, da kann man nicht einfach raus. z. B. Baugenossenschaften, wenn man in einer ihrer Wohnungen wohnt. Oder bei den Sparda-Banken, wenn man dort ein Konto hat.
Ansonsten: Kündigungsschreiben aufsetzen und auf die Antwort warten und vielleicht vorher einen Blick in die Satzung werfen, da ist sowas geregelt.
Im Grunde geht es darum, dass, wenn der Versicherungsfall eingetreten ist, Du verpflichtet bist, daran mitzuwirken, dass die Versicherung ihn beurteilen und ggf. die Schadenshöhe feststellen kann. Da Du bereits als berufsunfähig anerkannt bist, hast Du das offenbar seinerzeit getan.
Ich vermute, das es eher darum geht, dass Du anzeigen musst, wenn Du wieder fit bist. Von daher denke ich, dass Du nichts melden musst. Da ich aber keine Juristin bin und es nicht genau weiss: ruf doch bei der Versicherung an und frag nach. Dann bist Du auf der sicheren Seite.
Meldet den Fall Eurer Haftpflichtversicherung, die kann sich darum kümmern.
Warum nur wundert sich das nicht, dass die Dich hinhalten? Ich habe in solchen Fällen gute Erfahrungen mit Vorstandsbeschwerden gemacht. Bei telefonica habe ich damals zwei gebraucht, dann haben sie gemerkt, dass ich es ernst meine. In der Regel reicht eine Vorstandbeschwerde.
Du hast 40.800 EUR Jahresgehalt verhandelt und bekommst 41.850 EUR. Das ist doch erfreulich. Das wird nun nicht auf 12 sondern auf 13,5 Monatsgehälter aufgteilt. Deswegen sind es nur 3.100 EUR und nicht 3.400.
Wenn du das ganze Jahr über beschäftigt bist, bekommst Du 0,5 Monatsgehälter als Urlaubsgeld.
Grundsätzlich darf er das, aber das ist nicht die feine englische Art. Der 2,3-fache Satz ist normal, alles, was darüber hinaus geht, muss begründet werden. Hat er für alle Positionen den 3,5-fachen Satz angesetzt, dann würde ich den Zahnarzt wechseln. Oder nur für einige Positionen. Dann würde ich mir überlegen, wie wichtig mir dieser Zahnarzt ist und möglicherweise wechseln.
Eine Zweitmeinung ist immer sinnvoll. Ich würde hierzu in den einschlägigen Portalen nach einem Arzt mit guten Bewertungen suchen. Oder wenn eine Uniklinik bei Dir in der Nähe ist, dort habe ich sehr gute Erfahrungen gemacht. Ich bin vor einigen Jahren von der Uni-Zahnklinik weggegangen, weil ich das Implantat unbedingt haben wollte und der Zahnarzt den Zahn auf jeden Fall erhalten wollte...
Tante Google sagt, dass die LBS einen Zinsausgleich verlangt, wenn die drei monatige Kündigungsfrist nicht eingehalten wird. Wenn Du die Knete sofort nimmst, verzichtet sie auf den Zinsausgleich, offenbar weil sie sich lieber heute als morgen los werden will.
Ich kenne mich mit Bausparverträgen nicht aus, aber wenn die LBS nicht von sich aus kündigt, kann sie es vielleicht nicht. Hier musst Du mal in die Bedingungen schauen, was bei zuteilungsreifen Verträgen gilt. Ich jedenfalls würde da nix machen.
Das Amtsgericht bestimmt, wieviel Du von Auszahlungsbetrag bekommst.
Wenn Du keine neuer Versicherung abschließen willst, dann unterschreibst Du einfach keinen Antrag und schmeisst den Vermittler sofort aus dem Haus, falls er derartiges von Dir verlangt. Statt dessen schreibst Du einen Brief an die Versicherung und bittest um die Auszahlung der Summe auf das Konto so und so.
Du darfst Dich durch die BU-Rente nicht bereichern. Sprich: die BU-Rente darf nicht höher sein als Dein früheres Einkommen. Und das lässt sich am besten mit einer Steuererklärung überprüfen. Also: ja.
Freiberuflichkeit ist im Einkommensteuergesetz geregelt, das gilt nur für bestimmte Tätigkeiten, eine Tätigkeit im Callcenter gehört meines Wissens nicht dazu.
Das meiste hat wfwbinder bereits geschrieben, möglicherweise wird auch noch die Umsatzsteuervoranmeldung fällig.
Den Hinweis, mit der Scheinselbständigkeit würde ich an Deiner Stelle sehr ernst nehmen. Es hat auf mich den Eindruck, als wollte Dein Auftraggeber Sozialabgaben sparen. Zur Scheinselbständigkeit siehe
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/2_Rente_Reha/01_rente/01_grundwissen/01_wer_ist_pflichtversichert/01a_selbststaendige/04_personen_mit_einem_auftraggeber.html
Wenn Du tatsächlich selbständig bist, brauchst Du nur eine Krankenversicherung. Alles andere, insbesondere eine Altersvorsorge ist freiwillig.
15% Verwaltungskosten sind tatsächlich ziemlich hoch. Aber ohne zu wissen worauf sie sich beziehen und um was für ein Produkt es sich handelt, kann man dazu wenig sagen.
Wenn Du den Vertrag beitragsfrei stellst, wird das Guthaben weiter verzinst. Auf jeden Fall mit dem Rechnungszins, der 2013 bei 1,75% lag. Die Gesamtverzinsung liegt augenblicklich noch darüber, insbesondere bei der Debeka, die im Markt bisher eine Gesamtverzinsung im oberen Bereich hatte. Wenn sich das aktuelle Zinsumfeld nicht ändert, wird diese Gesamtverzinsung aber wahrscheinlich weiter sinken.
Wenn Du bis 2028 durchhälst bekommst Du auch - Stand heute - einen Schlussüberschuss und Beteiligung an den Bewertungsreserven. Das ist aber nicht garantiert.
Allerdings werden dem Guthaben auch Kosten entnommen.
Das Beste wird sein, Du fragst die Debeka nach der Ablaufleistung, wenn Du den Vertrag jetzt beitragsfrei stellen würdest. Es gibt einmal die garantierte Ablaufleistung, die Du auf jeden Fall bekommst. Die dürfte niedriger sein als Deine bisher gezahlten Beiträge. Darüber hinaus gibt es Überschüsse, die aber nur geschätzt werden können. Wer weiss schon, was 2022 für Zinssätze gelten. Daher wird angenommen, dass, was heute gilt, gilt bis 2028. Also diese Überschüsse sind nicht garantiert.
Gegenfrage:
Du kaufst ein Haus und vermietest es. Nach 40 Jahren ist das Haus (steuerlich) abgeschrieben. Wem gehört das Haus? Dir oder Deinem Mieter?
Ich nehme an, Du hast ein Schreiben bekommen auf dem ein Name und eine Telefonnummer steht. Nach meiner Erfahrung ist es nicht verkehrt, ab und an mit den FA zu reden und Deine Frage ist ein guter Anlass da mal anzurufen.
Auch wenn das nicht die Frage war: eine Person und ein Auftragggeber, das schreit nach Scheinselbständigkeit. Das würde ich auf jeden Fall vorher klären.