Mieteinnahmen und Krankenversicherung

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

bei Pflichtversicherten sind Mieteinnahmen beitragsfrei.

Bei freiwillig Versicherten sind alle Einnahmen (bis zur Beitragsbemessungsgrenze) beitragspflichtig.

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/BJNR024820988.html#BJNR024820988BJNG006200328

Gruß

RHW

RHWWW  03.07.2012, 18:21

Danke für den Stern!

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barmer  04.07.2012, 22:40
@RHWWW

Aber da ja schon der Höchstbeitrag gezahlt wird, geht das alles ins Leere.

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Bei Pflichtversicherung finden sie keine Berücksichtigung.

Siehe Livetec