Welche Auswirkungen hat ein Aktienverkauf auf die gesetzliche Krankenkasse?

Als Student bin ich aktuell in der Familienversicherung. Soweit ich weiß, darf ich dort maximal 450 Euro pro Monat verdienen.

In der Zeit von Januar - November habe ich nichts verdient, allerdings würde ich jetzt im Dezember gerne meine Aktien verkaufen, die sich dieses Jahr überraschend gut entwickelt haben. Der Gewinn würde die 450 Euro weit übersteigen, auch wenn man den Gewinn durch 12 teilt wäre ich über den 450 Euro.

  1. Gibt es eine Möglichkeit, dennoch weiterhin in der Familienversicherung zu bleiben?
  2. Angenommen ich falle aus der Familienversicherung: Kann ich ab jetzt in die studentische Krankenversicherung wechseln, oder müsste ich dann rückwirkend auch für die Monate Januar - November die Beiträge nachzahlen?
  3. Gibt es bei der studentischen Krankenversicherung eine Einkommensgrenze? Auf der Website der Barmer gibt es zwar einen Kostenrechner, allerdings werden dort nur Bafög, Angestelltenverhältnisse, oder selbstständige Tätigkeit über 18 Stunden/Woche berücksichtigt.
  4. Wie lange müsste ich in der studentischen Krankenversicherung bleiben? Wäre es theoretisch denkbar, nur einen Monat in der studentischen Krankenversicherung zu sein, in diesem Monat meine Aktien zu verkaufen, und danach wieder in die Familienversicherung zu wechseln?
  5. Im Jahr 2021 arbeite ich voraussichtlich ab Oktober Vollzeit und bin dann über meinen Arbeitgeber versichert. Kann ich von Januar - Oktober in der Familienversicherung bleiben, auch wenn ich z.B im November hohe Kapitalerträge erziele?
  6. Muss ich bei Wegfall der Familienversicherung im Jahr 2020 die regulären Beiträge (ca. 180 Euro/Monat) nachzahlen, oder kann ich rückwirkend die Studentenbeiträge (ca. 108 Euro/Monat) bezahlen?

Vielen Dank für eure Hilfe. Ich werde mich vermutlich auch mit der Versicherung in Verbindung setzen, allerdings wollte ich mich zuvor schonmal unabhängig beraten lassen.

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Freiwillig bei der GKV kranken- u. pflegeversichert - aus welchen Einnahmen berechnet sich der Krankenversicherungsbeitrag nach einer Erbschaft?

Freiwillig bei der GKV kranken- u. pflegeversichert -

Welche Einnahmen sind zu deklarieren, die DIREKT in die Berechnung einfließen und welche erst nach Vorlage der Steuerfestsetzung? Klar, dass Einnahmen aus Renten und Zinsen (haha!) die Beitragsberechnung beeinflussen. Aber wie verhält es sich, wenn man geerbt hat?

Wie sieht es bei börsennotierten Wertpapieren aus? Es fließt kein Geld, das Depot existiert einfach nur vor sich hin.

Plus ein zugeteilter alter Bausparvertrag mit völlig unzeitgemäßer Verzinsung, der allerdings bisher nur 'parkt'. Müssen die jährlichen Zinsen, die nur auf dem Papier stehen, bei der Einkommensanfrage angegeben werden, auch wenn noch kein Geld geflossen ist?

Weiterhin ist ein Haus mit Mieterträgen vorhanden, die - obwohl nichts entnommen wird - anteilig sicherlich zu den laufenden Einnahmen zählen, oder? Müssen sie gleich in der Einkommensanfrage beziffert werden oder erst über die Steuererklärung?

Wie sieht es aus, wenn für die eigene selbstgenutzte Wohnung (bisher) keine Miete angesetzt wurde - gilt das als 'geldwerter Vorteil'?

Es wäre nett, wenn jemand mit Fachkenntnissen antworten könnte, wofür ich im voraus schon danke.?

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Wie ergeben sich Blockfristen bei Kankengeld, wenn man gar keines bezogen hat?

Üblicherweise beginnt eine Krankenkasse eine Blockfrist immer am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit. Bei mir war es so, das ich am 15.7.2013 urplötzlich heftige Hüftschmerzen bekam. Nach Röntgen und MRT stellte sich heraus: ich hab Arthose. Befund Berichte hab ich noch. Krankengeld bezog ich nicht, ich war nur wenige Tage mal AU deswegen. Zunächst könnte ich mich nicht zu einer Operation entschließen.. Am 15.9.2015 hatte ich eine Unfall mit heftigen Beschwerden, in Folge dessen war ich krank bis zur Aussteuerung. Ebenfalls ging ich in dieser Zeit ein paar mal zum Arzt wegen der Hüfte. Nun bin ich wieder gesund und Arbeitsfähig und wollte eigentlich jetzt die Hüfte operieren lassen. Die KK verweigert jedoch die Leistung der Zahlung von Krankengeld, da es als hinzugekommen Krankheit gewertet wird. Jedoch hätte eigentlich die Blockfrist für die Hüfte enden müssen am 15.7.2016. Das war aber genau der Zeitpunkt, wo ich Krankengeld für die Unfallfolgen bezog. Ist das nun tatsächlich eine hinzugekomme Krankheit oder hätte die Krankenkasse eine zweite Blockfrist für die Hüfte ab den 16.7.16 bilden müssen, so dass da noch Anspruch wäre? Wer kann mir da helfen? Lohnt sich ein Widerspruch? Meine Arbeitsfähigkeit mit der Hüfte habe ich mehr als 1 Jahr bewiesen

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Ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet die Hälfte des Krankenversicherungsbeitrags zu bezahlen?

Hallo, ich bin ein Student. neben meinem Studium habe ich immer zwei Jobs gehabt. Der erste Job ist als SHK an der uni, und der zweite Job ist als Wachman am Wochenenden. letztes Jahr habe ich fast nur gearbeitet und weniger studiert und habe ca. 23000 verdient. Ich habe letztes Jahr für die Krankenkasse nur den Studentenbeitrag monatlich selber bezahlt. Nachdem Ich die Krankenkasse meine Lohnabrechnungen von Jahr 2016 gezeigt habe, habe ich eine Rechnung von ungefähr 3000 Euro bekommen, weil mein Arbeitgeber keine Beiträge bezahlt hat und ich letztes Jahr 30 jährige geworden bin. Ich habe meinen Arbeitgeber kontaktiert und habe diese Antwort bekommen: ______________________________

 Sie sind bei uns als Student angemeldet und haben auch eine Studienbescheinigung eingereicht. Sie müssen sich selbst als Student in Ihrem Alter bei der KK versichern und da Sie bei uns studentisch gemeldet sind, werden da auch nur die RV Beiträge bezahlt. Als Student ist Ihre Hauptbeschäftigung das Studium und es darf dann nur in den Semesterferien mal mehr verdient werden. Sie wurden von Anfang an als Student bei uns angestellt und das läuft auch so seit 2009. 

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Meine Frage : ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet die Hälfte zu bezahlen.

Vielen Dank im Voraus und mit freundlichen Grüßen

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Das Kind ist beim Vater privatversichert. Die Eltern leben in Scheidung. Das Kind lebt bei der Mutter. Wer zahlt Eigenbeteiligung für Kieferorthopädie?

Wer der Eltern zahlt im Rahmen der kieferorthopädischen Behandlung die Eigenbeteiligung in Höhe von 20% bei einer privaten Krankenversicherung? Die Tochter wäre normalerweise bei der Mutter unterversichert, da diese unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze verdient. Hier bekäme sie, die 20%ige Eigenbeteiligung nach erfolgreicher, abgeschlossener Behandlung zurückerstattet. Der Vater weigert sich zur Vollmachtserteilung für die Mutter bzgl. Postverkehr, Korrespondenz mit der privaten Kasse. Dies bereitet der Mutter(also mir) erhebliche Probleme im Alltag bzgl. der Rechnungserstattung. Ich habe den Kosten-und Heilplan bzgl. der Behandlung an die Kasse, zwecks Genehmigung geschickt. Das Antwortschreiben erhält aber der Versicherungsnehmer, also der Vater. Auch habe ich keine Einsicht in die Leistungsübersicht der Kasse und bekomme telefonisch auch keine Auskunft-aus Datenschutzgründen. Eine Vollmacht zur Abrechnung mit der Kasse habe ich mir gerichtlich erstritten, da der Vater mehrfach die von den Ärzten erbrachten Leistungen nicht zahlte, sich aber von der Krankenkasse die Rechnungsbeträge gutschrieben ließ. Oft wurde eine Behandlung für meine Tochter vom Arzt abgelehnt, da der Vater noch Außenstände hatte. Es war einfach beschämend. Er weigert sich nun den Kosten-und Heilplan für die Kieferorthopädie zu unterschreiben. Ich arbeite in Teilzeit und bin alleinerziehend mit 2 Kindern. Die Arzttermine für das Zähneziehen und Bracketsaufkleben sind schon vereinbart. Wie ist hier die Rechtslage?

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Steuer & Rentenversicherung: Student mit freiberuflichem Nebenjob

Hallo liebe Community,

da ich schon mehere Tage erfolglos das Internet durchforste, wollte ich nun hier mal meine Frage(n) stellen.

Erstmal zur Sache:

Ich bin Student, gesetzlich krankenversichert (Studententarif), und habe neben dem Studium einen Nebenjob (Honorarvertrag) d.h. freiberufliche Tätigkeit. Die Tätigkeit habe ich bei der deutschen Rentenversicherung und beim Finanzamt angemeldet. Außer der Unterstützung meiner Eltern habe ich kein weiteres Einkommen.

Bei dem Job handelt es sich um eine "Dozententätigkeit", teilweise werde ich nun aber auch in der Verwaltung eingesetzt.

Meine Zeiteinteilung ist in gewissen Grenzen frei, d.h. wieviel ich verdiene liegt an mir. Bisher habe ich einmal 684€ verdient, sonst immer unter 400€. Nun habe ich die Möglichkeit, desöfteren mehr als 400€ monatlich zu verdienen (wenn ich will).

Da ich die Einkommenssteuer sparen will, habe ich vor im Jahr nicht mehr als 8.004€, bzw. im Schnitt 667€/Mon. zu verdienen.

Fragen:

  1. Ich habe von Midijobs mit "günstigen" Beiträgen bzgl. der Renten-/Sozialversicherung gelesen, gilt das für mich auch, solange ich nicht mehr als 800€/Mon. verdiene?

  2. Mit welchen prozentualen Abgaben (ca) muss ich für die Renten/Sozialversicherung rechnen, wenn ich zwischen 400€ und 800€ monatl. verdiene? Sind das diese max. 21% von denen ich gelesen habe?

Ich möchte quasi wissen, ob es sich für mich lohnt mehr als 400€/Mon. zu verdienen, und was auf mich zukommt. Als Student wäre es aus finanzieller Sicht nicht besonders angenehm, wenn irgendwann die dicke Rechnung vom Finanzamt oder der Renten-/Sozialversicherung käme.

Eventuell kann mir ja jemand weiterhelfen, ich bedanke mich schonmal im Voraus für die Mühe!

Liebe Grüße

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