"LSt.-pfl. Br." und "SV-pfl.Brutto" Unterschied?

2 Antworten

Die Differenz fällt dann an, wenn Du z. B. eine der nachfolgenden Bezüge hast/hattest:

Steuerfreie Lohnbestandteile für Arbeitnehmer

  • Reisekostenersatz. ...
  • Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge. ...
  • Warengutscheine und Sachbezüge. ...
  • Zuschüsse zu Kinderbetreuungskosten (insbesondere Kindergarten) ...
  • Betriebsveranstaltungen. ...
  • Berufskleidung. ...
  • Fort- und Weiterbildung. ...
  • Belegschafts- oder Personalrabatte.

https://www.lauterbach-scholz.de/service/steuern_und_sozialversicherung/steuerfreie_lohnbestandteile_fuer_arbeitnehmer/

Neben der guten udn ausführlichen Antwort von @Alarm67 gibt es bei der Sozialversicherung noch die Beitragsbemessungsgrenze. Bei der Lohnsteuer nicht. Also irgendwann steigen die Sozialversicherungsbeiträge in Summe nicht mehr, aber die Lohnsteuer trotzdem und sogar heftiger.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986