Lohnpfändung Unterhalt - wo kann ich Einspruch einlegen?

1 Antwort

Dein Arbeitgeber hat das unpfändbare Nettoeinkommen zu berücksichtigen. Dieses hat er zu bestimmen und nur den übersteigenden Betrag darf er an den Gläubiger abführen. Bei einer Auszahlung von 700,-€ netto hat er schon einmal den Grundfreibetrag von 882,-€ mißachtet.

Rede mit Deinem Arbeitgeber und weise ihn auf die Freibeträge hin. Er ist dafür verantwortlich, dass die Freibeträge beachtet werden.

ollise 
Fragesteller
 06.10.2016, 10:55

Das hatte ich versucht, er meinte das sei nicht sein Problem, da er ja vom Gericht die Pfändung zugestellt bekommen hatm und sich daran halten müsste ... welcher Weg bleibt mir jetzt?

Ich muss übrigens für mein drittes Kind zahlen was nicht bei mir ist ... das fällt mir halt bei 1250 euro nette sehr schwer ...

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Gaenseliesel  06.10.2016, 11:41
@ollise

was zu tun ist ?

zum   Vollstreckungsgericht (Amtsgericht) !

dort musst du jetzt nachweisen, dass durch die vollzogene Lohnpfändung der notwendige Lebensunterhalt für dich und für die Personen, denen du zu weiteren Unterhalt verpflichtet bist, nicht gedeckt ist.

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ollise 
Fragesteller
 06.10.2016, 11:47
@Gaenseliesel

Dankeschön, dann werde ich mal zum Amt wandern.

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Snooopy155  06.10.2016, 16:24
@ollise

Drucke mal diesen Artikel aus, dann weiß Dein Arbeitgeber welche Pflichten er hat und dass er nicht einfach den Pfändungsbeschluß anwenden darf, wenn dabei die Pfändungsfreigrenzen unterschritten werden.

http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/arbeitsrecht/lohnpfaendung/

Definitiv hat der Arbeitgeber seine Hausaufgaben nicht gemacht und daher ist er zuerst in der Verantwwortung, bevor man zu Gericht zieht.

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