Kurafin, euro invest, topfin7 inkasso?

4 Antworten

Es kommt in letzter Zeit ziemlich häufig vor, dass Leute wegen einer angeblich angeforderten Finanzsanierung, dann Gebühren zahlen sollen. Unter diesen Leuten sind viele, die eigentlich einen Kredit gesucht haben und dann bei einem Finanzsanierer wie der Kurafin gelandet sind. Aber Kredite und Umschuldungen bekommt man überhaupt nicht dort. Also ist es rausgeschmissenes Geld. Für richtige Kredite gibt es Portale wie kreditfee oder smava, wo man Anbieter findet, die Kredite ohne Gebühren und Vorkosten vergeben.

Es handelt sich bei den genannten Firmen um Finanzsanierer bzw. -vermittler aus bekannten Dunstkreisen. Versprochen wird dort immer viel, am Ende scheint wenig bis nichts dabei rauszukommen, außer einer Forderung nach Provision für die vermeintlichen Vermittlungsbemühungen. Und genau das wird es sein, was man versucht, dir jetzt in Rechnung zu stellen.

Ob und was du dort tatsächlich angefragt hast, lässt sich hier nicht beurteilen. Fakt ist aber, dass die ja deine persönlichen Daten irgendwoher haben müssen. Also, hast du dich ggf. mal über irgendwelche Seiten zu einer Finanzsanierung erkundigt, oder versucht einen Kredit zu beantragen? Aber wenn du keinen Vertrag geschlossen hast, dann ist die Forderung natürlich auch nicht berechtigt...

Pandi0815  14.05.2024, 16:51

... aus bekannten Dunstkreisen? Mir sind die nicht bekannt, kannst Du das für mich erläutern? Die Homepage von denen verspricht weder Kredit noch Umschuldung, insofern sehe ich keine Versprechen, die nicht eingehalten werden, kannst Du das bitte auch für mich erläutern, was Du dahingehend meinst?

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Hallo mir geht es ähnlich,gleiches vorgehen .jetzt hab ich bei inkasso der Vorderung wiedersprochen ,ist bekannt ob die einen nach dem widerspruch inruhe lassen oder muss ich mit einem anwalt dagegen vorgehen ? wie sind da die erfahrungen bislang ? Ich habe weder was unterschrieben noch etwas überwiesen,gesendet

Antworte einmal, dass Du keinen Vertrag abgeschlossen hast udn fertig.

Egal, was noch an Mahnungen kommt.

Dann einfach alles ignorieren und abwarten, ob ein Mahnbescheid vom Gericht kommt. Gegen den dann Widerspruch einlegen. Dann müssen die klagen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.
Pandi0815  14.05.2024, 16:53

... undwas ist, wenn die Klage dann kommt? Ich wär eher für eine Anfrage nach § 13a Absatz 2 RDG, denn die ist das Einzige, worauf ein Anspruch besteht.

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wfwbinder  15.05.2024, 06:17
@Pandi0815

OK, probieren, aber diese Unternehmen antworten nicht. Der Witz ist ja gerade, dass die nie weitermachen, wenn es widerstand gibt.

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Pandi0815  15.05.2024, 14:17
@wfwbinder

Nachweise sammeln zu so einer Anfrage nach § 13a Absatz 2 RDG (bspw. EInwurfeinschreiben) und wenn keine Antwort kommt, der Aufsichtsbehörde als Verstoß gegen das RDG melden, dann "erzieht" man die Inkassos gleich für die Zukunft. Kenne viele Inkassos, die auch bei Widerstand unbeiirt weitermachen. Das Inkasso hier wird sogar dahingehend von dem komischen Verbraucherverein aus Essen als ernst zu nehmen eingestuft.

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wfwbinder  15.05.2024, 15:22
@Pandi0815

Wenn ich solche Schreiben bekommen habe, war mein einziger Wunsch die Idioten los zu werden. ERziehen sollen die andere. Es kostet nur Zeit, für die ich nicht bezahlt werde, Statt die zu erziehen, spiele ich lieber ein Runde Golf.

Auch mit Anrufen von Inkassounternehmen bin ich schon mehrfach schnell fertig geworden, wenn ich mir den Daten habe geben lassen und dann sagen konnte "Ich mache die Einrede der Verjährung geltend." Diskussion beendet. Sonst kommt von mir am Schluss, "verklagen Sie mich doch." es kam noch nie eine klage.

Man muss eben nur ein Dickes Fell haben und auf ein Bombardement von Mahnungen nicht reagieren, was vielen schwer fällt.

Und man muss natürlich sicher sein, wirklich keine Schulden dort zu haben. Aber da habe ich übersicht udn. wenn mir wirklich mal was durchrutscht (kürzlich bei meinem Weinhändler) um Entshculdigung bitten und ganz schnell zahlen.

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Pandi0815  15.05.2024, 15:33
@wfwbinder

irgendwo haben die ja ne daseinsberechtigung, aber das mit dem "Erziehen" ist immer mal wieder ein schöner praktischer beruflicher Spaß für mich - muss aber auch zugeben, beim Golf bin ich ne Niete, also was bleibt mir auch anderes übrig ;) ...

In Bezug auf die Anfrage hier wird die Einrede der Verjährung vmtl. nicht greifen, daher § 13a II RDG Anfrage und ggf. Forderung mit Argumenten bestreiten (wenn sich die Fragestellerin wirklich sicher ist).

Hab die Erfahrung beruflich gemacht, dass einige von den Inkassos auch oft verhandlungsbereit sind und Quoten von zwischen 50 - 70 der Gesamtforderung akzeptieren, was bei berechtigter Forderung sicherlich nicht optimal, aber zumindest ein kleiner erfolg ist, da viele Gläubiger aktuell lieber den Spatz in der Hand nehmen als immer die volle Palette abzuspielen um am Ende festzustellen, dass die Liquidität mancher Schuldner auf lange Sicht nicht ausreichend sein wird um den Aufwand zu rechtfertigen.

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