Kleingewerbe oder Minijob?

2 Antworten

Kleingewerbe scheidet aus, das wäre Scheinselbständigkeit.

Ein Minijob mit 520,-€ ist für den Arbeitgeber teurer als eine Anstellung für 525,-€, da er bei einem Minijob 33% Abgaben hat.

Ein Minijob zu 520 sind für Dich netto und steuerfrei 520.

Eine Anstellung zu 525 sind deutlich weniger Netto. Dazu kannst Du einen Gleitzonenrechner bemühen. Die tatsächliche Steuerlast ergibt sich aber erst nach Deiner Steuererklärung, zu der Du dann verpflichtet bist.

Im Minijob wäre die soziale Absicherung natürlich weniger gegeben, Krankengeld, Elterngeld, ALG-I. Von der Rentenversicherungspflicht müsstest Du Dich ja nicht befreien lassen (dann hättest Du aber auch geringe Abzüge).

Mit einem Minijob kommst Du persönmlich am besten Weg, aber es könnte ein Proböem geben, denn sobald Du mit den 40 Stunden über den Mindestlohn kommst, ist die Minijobgrenze überschritten.

Außerdem zahlt Dein Vater mit 32 % recht hohe Abgaben.

Das Argument "Steeurklasse 6 bei normaler Anstellung zählt nicht. NAtürlich würden bei einer Noramlanstellung Nebenbeschäftigung und Hauptanstellung gemeinsam veranlagt.

Beim Minijonb entfäööt es wegen der Pauschalversteuerung.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr.iur./Steuerberaterprüfung