Klagerücknahme bei Arbeitsgericht - welche Kosten sind zu tragen?
Ein ehemaliger Arbeitskollege hat vor dem Arbeitsgericht eine Klage auf Mehrstundenarbeitsvergütung erhoben und kann wohl nicht mehr recht beweisen, dass tatsächlich mehr Arbeitsstunden geleistet wurden. Der Richter in der Güteverhandlung riet ihm daher zur Klagerücknahme. Das sei das Günstigste. Aber auf der Gegenseite ist ein Anwalt. Muss mein Bekannter die Anwaltskosten erstatten? Für eine alsbaldige Antwort danke ich euch sehr.
1 Antwort
Dort sind selbst bei einer Klagerücknahme keine Anwaltskosten der Gegenseite zu erstatten. Das ist ja das Besondere beim Arbeitsgericht und wird auch nicht durch eine Klagerücknahme anders. Selbst Gerichtskosten fallen keine an, weil dein Bekannter erst in der Güteverhandlung sich befindet. Der Richter hat Recht. Nehme am besten zurück und es ist das kostengünstigste, weil keine Kosten für dich zu erstatten sind.