Rücksendekosten bei falsch gelieferte Ware?
Hallo, ich habe im Internet Schuhe in Gr. 39 bestellt, geliefert wurden nach immerhin 4 Wochen Schuhe in Gr. 41. Ich habe sofort beim Verkäufer reklamiert und um kostenlose Abholung der Ware gebeten sowie um Rückerstattung des Kaufpreises, da die Schuhe zudem nicht der Beschreibung des Angebots entsprechen.
Der Händler verweigert die Rückerstattung bzw. bietet lediglich 20 % des Kaufpreises an, sowie einen Rückversand der Schuhe zu meinen Lasten in Höhe von 40 €, da lt. AGB Rücksendungen nur nach China geleitet werden. Alternativ bietet der Verkäufer die Zusendung in der richtigen Größe an, was ich aber nicht möchte, da der Artikel wie schon erwähnt nicht der Beschreibung entspricht.
Muss ich hier die Ersatzlieferung akzeptieren oder die Kosten der Rücksendung tragen? Es handelt sich hier ja um eine Falschlieferung, welche ich nicht verschuldet habe.
Gibt es hier eine Rechtssprechung
2 Antworten
Grundsätzlich musst du dem Verkäufer die Möglichkeit zur Nacherfüllung einräumen, das heißt muss die Ware so liefern, wie sie angepriesen und bestellt war. Wenn das nicht möglich ist (z. B. weil es die Ware in der angepriesenen und bestellten Form gar nicht gibt), kannst du vom Vertrag zurücktreten (§ 323 BGB). Dann muss der Verkäufer dir den Kaufpreis zurückzahlen. Die Abholung der falsch gelieferten Ware geht zu seinen Lasten.
Wenn er von dir Geld haben will, kann er versuchen, Schadensersatzansprüche geltend zu machen (§ 325 BGB). Die Chancen sehe ich allerdings nach deiner Schilderung nicht allzu hoch.
Es gibt AGB und Vertrag.