Kindergeldanspruch im Ausland

4 Antworten

Junge, Junge, noch zwei Kinder und Du verdienst da so viel wie ein Generaldirektor. Jetzt mußt Du nur noch die Voraussetzungen für den Kindergeldanspruch herstellen. Zieh doch einfach zurück nach Deutschland.

Du hast doch schon mal geschrieben, dass Du als Rentner mit einer geringen Rente in Thailand lebst. da Du hier in Deutschland keine Steuern bezahlst gilt folgendes:

Kindergeld für im Ausland lebende Deutsche

Ein Anspruch auf Kindergeld ist für im Ausland lebende Deutsche nur unter engen Bedingungen vorhanden. Der § 1 BEEG begrenzt den anspruchsberechtigten Kreis auf Eltern, die •Beiträge zur (deutschen) Arbeitslosenversicherung leisten und somit in einem Versicherungspflichtverhältnis mit der Bundesagentur für Arbeit befinden oder •als Entwicklungshelfer oder Missionar im Ausland aufhalten oder •eine Tätigkeit nach dem Beamtenrecht im Ausland ausüben (zum Beispiel Diplomaten an einer deutschen Botschaft oder Mitarbeiter der NATO) oder •eine Rente nach den deutschen Vorschriften erhalten

Wenn Du Kindergeld bekommst, sind es nach aktuellem Stand 184/Monat und Kind für die ersten beiden Kinder.

Das gibt es aber nur, wenn Du steuerpflichtig in D bist und die Kinder in D leben.

Vielleicht zahlt Thailand auch Kindergeld?