Kann mich die Rentenkasse zu einer Orientierung in ein Berufsförderungswerk zwingen?
Hallo,ich kann in meinem bisherigen Beruf (Altenpflegehelfer ) nicht mehr arbeiten,was mir von mehreren Seiten durch Gutachten bestätigt wurde.Ich habe einen Antrag zu Teilhabe am Arbeitsleben bei der RV gestellt,welcher mir auch bewilligt wurde.Ich machte mich also gleich auf die Suche nach einem Weiterbildungsträger,denn die RV schrieb mir das ich eine Weiterbildung machen soll ,sie sollte aber nicht länger als 1 Jahr gehen und eine Zertifizierung haben,ich habe da auch was gefunden und mich vom Bildungsträger ausgiebig beraten lassen,ich muss noch dazu sagen das ich mehrere Angebote der Sachberaterin habe zu kommen lassen und diese immer wieder angelehnt wurden und man auf die Orientierung im Berufsförderungswerk kam,welches 1. sehr weit weg wäre und 2. weiß ich in welche Richtung ich gehen möchte,beim letzten Angebot kam die Sachbearbeiterin wieder mit dem Ding und ich gab ihr zu verstehen das ich dies nicht brauche,da ich genau weiß was ich machen möchte und all das Wissen was ich dazu brauche vom Bildungsträger übermittelt bekomme,da kam dann so eine Aussage das man mir das nicht genehmigen würde und ich zu diesen Berufsförderungswerk gehen soll.Jetzt meine Frage,kann mich die RV dazu zwingen,wenn ich doch genau weiß was ich machen möchte,was zu mir passt und mich genau habe beraten lassen ???
2 Antworten
Hallo,
betr. :
"meine Frage,kann mich die RV dazu zwingen,....."
Wahrscheinlich ja ‼️😏
Lies mal hier zur Problematik:
Der Sozialverband VDK u. ä. Beratungsstellen im Sozialrecht beantworten für einen kleinen Geldbetrag én detail solche Fragen.
finanzfrage.net ist dafür keine geeignete Plattform.
Dank,ich dachte hier hat schon mal jemand ähnliche Erfahrung gemacht und könnte mir weiter helfen