Kann ich Trinkgeld bis zur Pfändungsgrenze behalten?
Ich bin seit dem 8.12. in der Privatinsolvenz.
ich arbeite Vollzeit als Bedienung und erhalte Mindestlohn. Da ich für 2 Kinder Unterhalt zahle bin ich auf das Trinkgeld mehr wie nur angewiesen.
meine Frage ist ob ich das Trinkgeld bis zur Pfändungsgrenze behalten kann. Alles was darüber hinaus geht führe ich gern an den IV ab.
aber das Geld bis zur Pfändungsgrenze brauche ich einfach zum Leben.
2 Antworten
Das Trinkgeld ist ja inzwischen steuerfrei, außer es ist aus einem Pool,der unter den Arbeitnehmern aufgeteilt wird, weil der persönliche Bezug fehlt.
Im Zusammenhang mit Pfändung gilt:
Trinkgeld – pfändbar oder nicht? Die gute Nachricht: Kommt es zur Lohnpfändung, dürfen Sie Ihr Trinkgeld behalten. Das vereinnahmte Trinkgeld zählt nicht zum Arbeitseinkommen im Sinne der Zivilprozessordnung (§ 850 Abs. 1 ZPO) und kann daher bei einer Forderungspfändung nicht gepfändet werden.
Also bedeutet das für Dich, wenn Du das, was über der Pfändungsgrenze abgibst, so müsstest Du es nicht, aber es macht Dich zu einer besonders ehrlichen Zeitgenossin.
Die Höhe Deines monatlich erwirtschafteten "Trinkgeldes" kann Dir doch ehedem niemand nachweisen.
Und natürlich kannst Du Einkommen bis zur Pfändungsfreigrenze immer behalten.
Wobei zu beachten ist, dass die Pfändungsfreigrenze bei Unterhaltsrückständen deutlich geringer sein kann.
Klar kann es mir niemand nachweisen, aber das ich gar kein Trinkgeld bekomm ist auch unglaubwürdig. Mit meiner Insolvenzverwalterin kann ich gar nicht reden. Das Trinkgeld gehört ja nicht zum Einkommen Sondern gilt als „ Schenkung“
Für mich gehört es klar zum Einkommen weil wir einfach davon Leben.
Den Unterhalt zahle ich immer pünktlich.
danke für deine Antwort ☺️
das Trinkgeld gilt ja als Schenkung in der Insolvenz. Also muss ich das komplett abgeben.
aber ich sehe es nicht ein nur weil ich in der Gastro arbeite und somit aufs Trinkgeld angewiesen bin zum Leben es unterhalb der Pfändungsgrenze es abzugeben.