Kann ich steuerlich eine Spende von 10000 € an meine Eltern, die in EU Land wohnen absetzen?
3 Antworten
Wenn Du Deinen Eltern 10.000,- Euro schenkst ist es Dein Privatvergnügen.
Unterhaltszahlungen könnten ggf. nach § 33a EStG abgezogen werden, wobei dieser Betrag auf 8.652,- (für 2016) + Krankenkassenbeitrag beschränkt ist.
Der Betrag ist dann um die eigenen Einkünfte und Bezüge der unterstützten Person zu kürzen, soweit die 624,- Euro pro Jahr übersteigen.
Das Land ist nicht bekannt. Es ging erstmal nur um die nackte Möglichkeit.
Zählen Deine Eltern zu den spendenbegünstigten Einrichtungen im Sinne der § 4a Abs. 3 bis 6 des EStG? Wohl kaum. Damit hat sich dieses Thema dann erledigt.
§ 4a EStG hat nur zwei Absätze und behandelt den Gewinnermittlungszeitraum bei LuF.
Die Frage kann also schon deshalb ohne nähere Prüfung mit NEIN beantwortet werden, weil JEDE/R sie mit Nein beantworten müsste.
Da Deinen Eltern die Eigenschaft der Gemeinnützigkeit fehlt, kommt eine steuerliche Abzugsfähigkeit als Spende nicht in Frage. Siehe auch:
Unterhaltsleistungen an Eltern können steuerlich begrenzt als Sonderausgaben in Frage kommen. Siehe nähere Regelungen hier:
http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-14496.xhtml?currentModule=home
Hast du bezüglich der Zahlen die Ländergruppeneinteilung geprüft?