Kann ich die Übungsleiterpauschale geltend machen?
Hallo zusammen, ich bin neu hier und hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann. Ich habe im letzten jahr im Februar meine Lehrerausbildung beendet und wurde aber erst im August eingestellt. Dazwischen habe ich mich wieder an der Uni eingeschrieben und habe nebenbei (3,5 Monate) 7 Stunden pro Woche an einem Berufskolleg unterrichtet. Außerdem habe ich 15 Stunden pro Woche bei einem privaten Bildungsträger als Honararkraft Verkäuferschulungen für Langzeitarbeitslose durchgeführt. Ob der Bildungsträger selber eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, weiß ich nicht. Die Maßnahmen werden aber im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit durchgeführt und finanziert. Kann ich für eine dieser Tätigkeiten die Übungsleiterpauschale ansetzen? Vielen Dank für eure Antworten. LG
1 Antwort
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Die Tätigkeit ist zweifelsohne nebenberuflich, weil ja im Studium eingeschrieben.
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Was anzuzweifeln ist, wäre der Punkt "im Auftrage einer Körperschaft des öffentlichen Rechts ......" denn das ist nur mittelbar gegeben. DEin Arbeitgeber macht es im Auftrag der Arbeitsverwaltung.
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Vorschlag, versuche es. Bedenke aber, Du kannst ja Deine Kosten auch gegenrechnen, da kann mit Fahrtkosten usw. ja auch schon einiges zusammen kommen.