Kann ein Insolvent Vorsitzender eines Gartenvereins werden und Rechtsgeschäfte tätigen?
In unserer Gartenanlage ist die Vorsitzende sehr rikoros und auch sehr selbstständig. Sie tätigt Anfragen an Firmen zwecks Auftragserteilung, ohne den Vorstand zu konsultieren. Die eingeleiteten Maßnahmen konnten von der Mitgliederversammlung immer wieder abgeblockt werden. Nun ist bekannt geworden das sie schon zweimal insolvent war mit Hotel und Restaurantbetrieb. Darf so eine Person Geschäfte tätigen? Bzw. ab welchen Zeitraum darf sie das wieder?
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Nun ist bekannt geworden das sie schon zweimal insolvent war mit Hotel und Restaurantbetrieb. Darf so eine Person Geschäfte tätigen? Bzw. ab welchen Zeitraum darf sie das wieder?
Ja, das darf sie, sofern sie gewählt wurde und zu den Rechtsgeschäften auch befugt ist. Ihr Insolvenzverfahren hat darauf keinen Einfluss.
Ob sie die Geschäfte so hätte abschließen dürfen und wer da zustimmen muss, müsste in der Satzung geregelt sein. Hat aber nichts mit der Insolvenz zu tun.