Haftet man für Schäden die durch herabfallende Äste eines Baums im Vorgarten entstehen?

3 Antworten

Die Frage ist doch, weswegen sie stürzen. Mangelnde Baumpflege geht zu Lasten des Grundstückseigentümers. Einen Sturmschaden aber hat niemand zu verantworten.

Genauso wie eine Kommune, treffen auch den Eigentümer eines Privatgrundstücks Verkehrssicherungspflichten auf seinem Grundstück.

Der Eigentümer eines Grundstücks hat durch angemessene und regelmäßige Kontrollen dafür zu sorgen, dass er Gefahren für das Nachbargrundstück frühzeitig erkennt und solche Gefahren beseitigt.

Sofern er dies unterlässt und dadurch dem Nachbarn ein Schaden entsteht, so hat der Grundstückseigentümer für den Schaden zu haften. Dies gilt für umstürzende Bäume genauso wie für herabfallende Äste oder Dachlawinen.

http://www.dres-gjb.com/index.php/infomaterial/fachartikel/59-umst%C3%BCrzende-b%C3%A4ume-und-herabfallende-%C3%A4ste-%E2%80%93-wer-haftet.html

hildefeuer  25.06.2014, 11:34

Falsch! Er haftet immer außer bei nicht abwendbaren Ereignissen also Sturm über Windstärke 8, egal ob regelmässige Kontrollen durchgeführt wurden oder nicht. Wer Wald besitzt braucht dies ja auch nicht und der Wald muss nicht mal eingezäunt sein und darf von jedem jederzeit betreten werden. Allerdings brauchen Waldbesitzer und Pächter auch nicht zu Haften.

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Primus  25.06.2014, 13:27
@hildefeuer

Ok.... ich gebe es der Kanzlei weiter, aus dessen Feder der Hinweis in dem Link ist ;-))

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wenn man nachweisen kann, dass der Eigentümer seiner Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen ist, ja.