Ist es neuerdings verboten über einen Gewerbeschein als Servicekraft zu arbeiten?

4 Antworten

Das Hauptproblem ist nicht die Frage einen, oder mehr alternative Auftraggeber zu haben, sondern vor allem, ob der Charakter einer Anstellung vermieten werden kann. Weisungsgebundenheit z. b.:

http://www.rhein-neckar.ihk24.de/recht/arbeitsrecht/Sozialrecht/scheinselbstaendigkeit/938372

Das sind die entscheidenden Punkte.

Von einem neuen Gesetz ist nichts bekannt udn es ist auch nichts im Netz zu finden.

Was mich nur immer wieder wundert ist, warum sich soviele danach drängen, diese Tätigkeiten für relativ wenig Geld auf Basis einer selbständigen Tätigkeit abzurechnen. Wenn man die Krankenversicherung und ggf. die Steuer berücksichtigt, ist es eine sehr schlechte Bezahlung.

10,- Euro netto in einem 450,- Euro Job, müssen mindestens und das ist eigentlich viel zu wenig 13,- Euro auf Rechnung sein. das wäre für den Auftraggeber sogar noch billiger, denn er spart die Lohnfortzahlung und die Urlaubsbezahlung. wenn man die reinrechnet ist man schon bei 15,60 .

Warum sollte es verboten sein, Dienstleistungen als Selbständiger zu erbringen? Allerdings wird die deutsche Rentenversicherung argwöhnisch, wenn man fast nur für einen Auftraggeber tätig wird und das Verhältnis eher an eine nichtselbständige Beschäftigung erinnert. Bei Scheinselbständigkeit werden für den Arbeitgeber nämlich auch nachträglich noch die Sozialversicherungsbeiträge fällig. Solange die Geschäftsbeziehung nicht an ein arbeitnehmerähnliches Verhältnis erinnert, ist alles in Ordnung.

Hallo, ich habe gehört, dass es ein neues Gesetz 2015 gibt, das es verbietet über Gewerbeschein als Servicekraft/ Hostess zu arbeiten.

Weiß ich nichts von, aber ich lasse mich gern eines besseren belehren.

Und weiß jemand, was passiert, wenn man 2015 bereits über das Kleingewerbe als Servicekraft gearbeitet hat

Es gibt keine Kleingewerbe, drum stellt sich die Frage nicht. Was eine gewerbliche Tätigkeit ist geht aus der GewO und § 15 EStG hevor.

Was für Strafen können da auf mich zukommen?

Strafen kämen auf den Auftraggeber zu, wenn sich rausstellt, dass er eigentlich Arbeitgeber war. Die Frage ist also wie genau sieht deine Selbständigkeit (Arbeitszeit vorgeschrieben? Arbeitsort vorgeschrieben? Weiungsbefugnis des Auftraggebers? Wie viele Auftraggeber?) aus. Dazu machst du keine Angaben.

Hey,

ich habe recherchiert aber nichts von einem neuen Gesetz gefunden. Wenn Du mehr erfährst, informiere uns mal bitte, wäre sicherlich auch für die anderen spannend. Schwarzarbeit ist es definitiv nicht, Du hast ein Gewerbe und rechnest ab, die Auftraggeber geben doch mit Sicherheit Belege für die Bezahlung. Und richtig, Du gibst ja eine Steuererklärung ab und machst alle Angaben, also da würde ich jetzt nichts befürchten.

Ansonsten kann ich mich wfwbinder anschließen, lohnt es sich überhaupt diese Tätigkeiten auf selbstständiger Basis auszuüben?

Gruß, Tom