Ist der eingang von Krankenkassenbonus als Einkommen bei der Sozialhilfe zu betrachten?

2 Antworten

Hallo,

bislang galt: Prämien von gesetzlichen Krankenkassen in Form von Beitragsrückerstattungen sind anrechnungsfrei.

 „Diese Zahlungen sollen ein bestimmtes gesundheitspolitisches Verhalten der Versicherten fördern. Sie sind als zweckbestimmte Einnahmen anrechnungsfrei. Zudem würden Bonuszahlungen für gesundheitsbewusstes Verhalten wie regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung nicht auf Hartz IV angerechnet."

Ob dies nach der Alg2 Reform vom August 2016 dem Rotstift zum Opfer gefallen ist, entzieht sich jedoch meiner Kenntnis. 

Vielleicht weiß ein anderes Mitglied hier schon genaueres, also abwarten.

Das Jobcenter zahlt Deinen Krakenversicherungsbeitrag. Also warum solltest Du den Bonus für Dich einstreichen können?

Gaenseliesel  16.11.2016, 10:15

so ganz eindeutig ist es wohl nicht, denn

die Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen der Bundesagentur für Arbeit gab 2013 auf diese Frage, folgende Antwort:

"Bonuszahlungen nach Paragraf 65a SGB V, die von den Krankenkassen bei gesundheitsbewusstem Verhalten der Versicherten gewährt werden, sollen ein bestimmtes gesundheitspolitisches Verhalten der Versicherten fördern.
Sie bleiben als zweckbestimmte Einnahmen nach dem SGB II anrechnungsfrei."

Anders sei es jedoch bei Prämien, die wegen einer guten Wirtschaftslage der Krankenkasse an die Versicherten gezahlt werden.

Fazit: " Zweckbestimmung " sollte/ müsste wohl besser nachgewiesen werden, dann bleibt sie tatsächlich anrechnungsfrei. 

http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/01/mindert-gutschrift-fur.html?m=1


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hildefeuer  16.11.2016, 11:37
@Gaenseliesel

"Das Jobcenter zahlt Deinen Krakenversicherungsbeitrag."

Das ist grundsätzlich falsch. Von dort wird nix an die Krankenkassen gezahlt. Deshalb waren vor Jahren bei er 1. Asylschwemme ja auch einige AOKs von der Pleite bedroht. Die erhalten lediglich einen Zuschuss aus dem Bundeshaushalt.

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wfwbinder  16.11.2016, 14:42
@hildefeuer

Da das ALG II ja auch zum Teil vom Bund, zum Teil von den Gemeinden gezahlt wird, ist es so, oder so aus den öffentlichen Haushalten.

Aber Danke für die Klarstellung.

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