Insolvenz Handelsplattform - sind "Verluste" steuerlich geltend zu machen?

2 Antworten

Der Handel mit Kryptos/Coins sind ja private Veräußerungsgeschäfte (§ 23 EStG) udn Verluste sind nur mit gleichartigen Gewinnen zu verrechnen.

Deshalb prüfe für das vergangene Jahr, was Du an (steuerpflichtigen) Gewinnen hattest und kannst dann ggf. diese Verluste dagegen rechnen.

Mit anderen Einkünfte ist eine Verrechnung nicht möglich.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986
Atruzt 
Fragesteller
 12.10.2023, 18:01

Vielen Dank für die Antwort. Das man nur gleichartiges verrechnen kann ist mir bekannt, es geht mit lediglich um die steuerliche Regelung bzgl. der Insolvenz.

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wfwbinder  12.10.2023, 18:10
@Atruzt

Wäre es Geld, oder Aktien, also etwas mit Kapitalsteeurabzug, würde es am Verkauf fehlen.

Hier geht es um § 23 EStG, dan kann man sagen, dass es ein Spekulationsverlust ist, wenn es innerhlab eines Jhres nach dem Kauf war.

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Die Insolvenz muss logischerweise abgeschlossen sein!

Denn vorher weißt Du doch gar nicht ob und in welcher Höhe Verluste vorliegen!

Atruzt 
Fragesteller
 12.10.2023, 18:02

Danke für die Antwort. Ich habe heute beim Finanzamt angerufen und dort wurde mir mitgeteilt, dass ich das ganze als Verlust eintragen soll !?..

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Alarm67  12.10.2023, 20:06
@Atruzt

Vielleicht ist denen bereits jetzt schon klar, dass da im Rahmen der Insolvenz nichts mehr ausgekehrt wird.

Dann steht ja der Totalverlust bereits heute fest.

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