Insolvenz Handelsplattform - sind "Verluste" steuerlich geltend zu machen?
Hallo :)
Letztes Jahr ging FTX (eine Kryptobörse) nach Chapter 11 insolvent, auf welcher ich noch Geld und Assets liegen habe bzw. hatte.
Gilt es bei der Steuererklärung irgendetwas einzutragen (z.B. als Verlust) oder muss ich warten, bis die Insolvenz erledigt ist?
Danke fürs Lesen :)
2 Antworten
Der Handel mit Kryptos/Coins sind ja private Veräußerungsgeschäfte (§ 23 EStG) udn Verluste sind nur mit gleichartigen Gewinnen zu verrechnen.
Deshalb prüfe für das vergangene Jahr, was Du an (steuerpflichtigen) Gewinnen hattest und kannst dann ggf. diese Verluste dagegen rechnen.
Mit anderen Einkünfte ist eine Verrechnung nicht möglich.
Die Insolvenz muss logischerweise abgeschlossen sein!
Denn vorher weißt Du doch gar nicht ob und in welcher Höhe Verluste vorliegen!
Danke für die Antwort. Ich habe heute beim Finanzamt angerufen und dort wurde mir mitgeteilt, dass ich das ganze als Verlust eintragen soll !?..
Vielen Dank für die Antwort. Das man nur gleichartiges verrechnen kann ist mir bekannt, es geht mit lediglich um die steuerliche Regelung bzgl. der Insolvenz.