Ich beziehe Hartz IV, mein Sohn bekommt mit 18 J. sein Erbe ausgezahlt - wie wirkt sich das bei mir aus?

3 Antworten

Ihr seit eine Bedarfsgemeinschaft und in einer solchen einer solchen werden alle ihr angehörenden Personen mit ihren persönlichen
Verhältnissen (Einkommen und Vermögen) in eine gemeinsame Berechnung einbezogen. 

Hat eine Person mehr als sie für sich braucht, dann sind deren Mittel auch für die anderen Personen in der Berechnung anzusetzen.
Es findet also ein gewisser Ausgleich statt.

Dieser Ausgleich kann zu insgesamt weniger Leistungen  -, oder zur Einstellung der Leistungen führen - je nach Höhe des Erbes.

Primus  04.06.2015, 20:10

Nachtrag: Dem könnt ihr entgehen, wenn Du es schaffen solltest, bis zur Auszahlung des Erbes aus dem Bezug von ALGII herauszukommen.

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cyracus  06.06.2015, 06:20

Hallo Primus, @andrea1970, auch für Dich wichtig,

so leicht ist die Frage dieser Mutter gar nicht zu beantworten. - Minderjährige fallen ja aus der Bedarfsgemeinschaft raus, wenn sie sich finanziell selbst unterhalten können wie z.B. durch eigenes Einkommen, Unterhalt, Waisenrente, Kindergeld ...

Die Mutter schreibt ja nicht, wie hoch das Erbe sein wird. Erbe wird ja kurioserweise für Hartz IV-Bezieher als Einkommen angesehen, das 6 (bald 12) Monate angerechnet wird. Danach ist es dann Vermögen (wenn dann noch Geld da ist), und das Schonvermögen gilt dann. Bleibt mehr übrig als das Schonvermögen, muss von dem "überschuss" erstmal gelebt werden. (Primus, ich weiß, dass Dir dies bekannt ist, aber andrea ja nicht unbedingt.)

Es kann also durchaus sein, dass die Mutter weiterhin Hartz IV bezieht, und der Sohn hat nun seine "eigene Bedarfsgemeinschaft" und finanziert sich selbst. Zur Miete zahlt er dann seinen Anteil, der wird der Mutter dann abgezogen."

Hm, naja, und ist das Erbe kleiner, so dass Sohnemann sich davon nicht mehr als die 6 Monate finanzieren kann, wird das auf die Bedarfsgemeinschaft angerechnet.

In meiner Antwort habe ich u.a. auf den DSD verwiesen.

Vielleicht erfahren wir ja die Antwort von dort, wenn andrea uns die verrät.

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Gar nicht. Ihr Sohn ist mit 18 Volljährig und selbst für alles Zuständig. Wenn Sein Erbe entsprechend groß ist erübrigt sich die Beantragung von Hartz4. Aber das sollte Ihr Sohn selbst erkunden, wenn er das Erbe erhalten hat.

Primus  04.06.2015, 20:08

Der Sohn geht weiterhin zur Schule und wird deshalb wohl weiterhin zum Haushalt der Mutter gehören.

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cyracus  06.06.2015, 06:36
@Primus

Naja, angenommen Sohnemann erbt 50.000 Euronen. Dann ist er ja nicht mehr bedürftig und scheidet aus der Bedarfsgemeinschaft aus, obwohl er noch im Haushalt der Mutter lebt. - Die Mutter ist dann weiterhin Hartz IV-Bezieherin (solange sie für sich keinen Job gefunden hat).

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Sie bilden so lange Sie in einer Wohnung leben weiter eine Bedarfsgemeinschaft, der Sohn muss seinen Regelsatz ab der Volljährigkeit jedoch selbst beantragen mit allen Konsequenzen der Bedarfsprüfung. Vor dem Bezug von AlG 2 muss Vermögen bis auf den Freibetrag verwertet werden.