Hausbau auf fremden Grundstück?

5 Antworten

"Mein Bruder möchte sich jetzt aus einem bestimmten Grund ins Grundbuch eintragen lassen."

Für mich logisch, denn sonst gehört sein Doppelhaus dem Grundstückseigentümer, also dir! 😜😁😎

Auf welche Weise soll er denn Miteigentümer werden? Wenn Du ihm den Anteil schenkst, fällt keine Grunderwerbsteuer an, dafür allerdings ggf. Schenkungsteuer. Wenn Du ihm den Anteil verkaufst, fällt Grunderwerbsteuer auf den Kaufpreis an. Die Beauftragung eines Steuerberaters solltet Ihr Euch bei diesem Konstrukt nicht "sparen".

Naja, wenn das Grundstück dir gehört, gehören heute auch beide Häuser dir. Daher macht es vermutlich schon Sinn das Grundstück zu trennen oder zu einer WEG zu teilen. Entweder geht das über einen Verkauf, über eine Schenkung oder eine Mischung aus beidem. Ihr solltet euch unbedingt steuerlich beraten lassen. Was ihr da bisher gemacht habt birgt enorme Risiken und zeugt von absoluter Unwissenheit was rechtliche und steuerrechtliche Belange angeht.

Amado  06.10.2023, 21:49

Achja, irgendwas an der Geschichte ist aber unstimmig. Mit was ist denn der Kreditvertrag von deinem Bruder besichert? Eine Grundschuld auf das Haus das gebaut wird kann es ja nicht sein, da es ihm nicht gehört. Oder hast du die Grundschuld auch für seinen Kreditvertrag eintragen lassen?

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Die Frage, ob Grunderwerbsteuer fällig wird und auf welchen Betrag, hängt von verschiedenen Faktoren ab und kann je nach den spezifischen Umständen unterschiedlich sein. Hier sind einige wichtige Punkte zu beachten:

1. **Grundstückskauf vor zwei Jahren:** Wenn du das Grundstück vor zwei Jahren gekauft hast und dein Bruder jetzt in das Grundbuch eingetragen werden möchte, könnte dies als Eigentumsübertragung betrachtet werden, die grundsätzlich Grunderwerbsteuer auslöst.

2. **Bau der Doppelhäuser:** Da jeder von euch seinen eigenen Bauvertrag und Kreditvertrag hat, werden die Baukosten für die jeweiligen Hälften separat betrachtet. Diese Kosten könnten auch einen Einfluss auf die Berechnung der Grunderwerbsteuer haben.

3. **Teilung des Grundstücks:** Wenn das Grundstück geteilt wird, um zwei Doppelhäuser zu errichten, kann dies als zusätzliche Transaktion betrachtet werden, die möglicherweise ebenfalls Grunderwerbsteuer auslöst.

4. **Wert der Übertragung:** Die Grunderwerbsteuer wird normalerweise auf den Wert der Übertragung berechnet. Dies kann der Kaufpreis des Grundstücks sein, die Baukosten oder eine andere angemessene Bewertung des Immobilienwerts.

Da die Besteuerung von Immobilientransaktionen komplex sein kann und von verschiedenen Faktoren abhängt, ist es ratsam, sich von einem Steuerberater oder Anwalt beraten zu lassen, der sich mit Immobilienrecht auskennt. Sie können die spezifischen Umstände bewerten und Empfehlungen geben, wie die Grunderwerbsteuer korrekt berechnet wird und welche Schritte unternommen werden müssen, um eine ordnungsgemäße Übertragung zu gewährleisten.

Eifelia  16.05.2024, 14:38

Im Klartext: Du weißt es nicht, wolltest aber unbedingt auch noch Deinen Senf zu einer längst korrekt beantworteten Frage geben.

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Das ist wieder ein typischer Sachverhalt für die Rubrik, "warum habt Ihr nicht früher gefragt?"

Dazu kommt, dass Dein Sachverhalt Unklarheitenudn Widersprüche enthält.

So kann Dein Bruder keinen Baukredit aufnehmen, ohne das der auf dem Grundstück abgesichert wird. Also musst Du der Grundschuld eintragung zugestimmt haben.

Es gibt einiges, was im Sachverhalt fehlt.Eventuell,weilDu es in einem Forum nicht schreiben willst.

Für mich wieder das Unverstädnis, einige 100.000,- euro investieren,aber 500,- Euro für eine gute Beratung scheuen.

Ich denke, dass man das lösen kann, aber das kann nur ein guter StB, der wirklich alle Informationen hat.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986