Hauptberuf + private BU + 400€ Job (selbstständig)

2 Antworten

Also ich nehme mal Deinen Kommentar zum Sachverhalt dazu.

Sonst zu empfehlen:

https://www.finanzfrage.net/tipp/sachverhaltsdarstellung

Zu Deinem Sachverhalt:

  1. Du bist als Angestellter tätig. Klar einkommensteuerpflichtig, es wird ja auch schon Lohnsteuer abgezogen, die auf Deine Jahressteuerschuld angerechnet wird.

  2. Du beziehst eine BU-Rente aus einer privaten BU-Versicherung. Steuerpflichtig nach § 22 EStG mit dem Ertragsanteil. Den können wir nach Deinen angaben nicht berechnet, weil man dazu Dein Alter bräuchte, ggf. die Laufzeit der Rente (lebenlänglich, oder abgekürzt).

  3. Wenn Du selbständig tätig werden willst, hat es nciht mit Minijob zu tun, weil ein Minijob eine Anstellung ist. Die ist auch nciht abgabenfrei, wie viele Meinen, sondern der Arbeitgeber zahlt die Abgaben mit 30,99 % pauschal.

  4. Wenn Du mit Computerkursen 2.400,- Euro einnimmst, so ist das nicht der Betrag den Du versteuern musst. Denn vermutlich wirst Du zum Veranstaltungsort nicht zu Fuß gehen, also hast Du Fahrtkosten. Du bereitest das vor, hast Ausgaben für Druckerpapier, Telefon, Internet usw.

  5. Ausserdem stellt sich die Frage, organisierst Du die Kurse selbst, oder eine Volkshochschule, oder eine andere Institution? Unter Umständen könnten die Einnahmen bis zu 2.400,- im Jahr nach § 3 r. 26 EStG steuerfrei sein (Übungsleiterpauschale), aber auch dafür reichen die Angaben aus Deinem Sachverhalt leider nicht aus.

  6. Umsatzsteuer wird wegen der Kleinunternehmerregelung nicht anfallen. Wären die Computerkurse aber für Leute die ein Unternehmen betreiben, könnte die Arbeit mit Umsatzsteuer (Option auf Regelbesteuerung) sogar von Vorteil sein.

Dafür haben wir Informationen, die von minderem, oder keinem Informationsgehalt sind, wie zum Beispiel die (falschen) Ansichten Deines Versicherungsberaters (hat Dein Friseur keine Meinung zu dem Thema?).

Wie EnnoBecker schon richtig schrieb, der höchste Steuersatz mit Kirchensteuer und Soli erreich ca. 51 % aber nur, wenn Dein Einkommen 250.000,- übersteigt. Dann musst Du entscheiden (für den Fall, dass Übungsleiterpauschale nicht zutrifft), ob Dir die Kurse mit ca. 1.200,- netto bezahlt sind, oder nicht.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Etwas verwirrende Schilderung, aber einfach zu beantworten:

Jedes zusätzliche Einkommen ist zu versteuern. Auch die Einnahmen aus der Selbstständigkeit. Ganz anders als beim Minijob.

Ob sich das lohnt, hängt davon ab, wie hoch die Einkommen sind. Und wieviel Spass die Selbstständigkei macht.

Viel Glück

Barmer

wfwbinder  14.12.2014, 11:22

DH, grundsätzlich richtig.

Was aber viele vergessen, der Minijob ist nicht steuerfrei, die Steuer zahlt der Arbeitgeber.

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