Hätte ich Aufsichtspflicht gehabt, Gast - Kind hatte Unfall auf meinem Trampolin ?
Gestern war meine Freundin zum Cafe bei mir. Ihre Tochter und Ihre beiden Söhnen machten sich sofort auf den Weg zu unserem Trampolin, und beim Rumtoben ist es dann schnell passiert: Das Mädchen fiel zu Boden, der Bruder fiel drauf mit Schwung u. ihr Arm ist nun gebrochen. Ich frage mich, bin ich hier nun in der Pflicht? Hab ich die Aufsichtspflicht verletzt, weil ich nicht den Zugang zum Trampolin versperrt habe?
2 Antworten
So lange du nicht die Betreuung des Kindes übernommen hast, hast du auch keine Aufsichtspflicht. Diese liegt weiterhin bei der Mutter.
Du könnste nur dann evtl. haftbar gemacht werden, falls das Trampolin defekt gewesen wäre und dadurch der Unfall entstanden ist.
Nein, die Mutter war dabei, also hatte die auch selbst die Aufichtspflicht. Diese war nciht auf Dich übergegangen.