Geschäftsführer einer UG und Hartz IV gleichzeitig möglich ?

1 Antwort

  • Grundsätzlich geht das. Er wird damit zu einem sogenannten "Aufstocker," also einer Peron, deren Einkommen nicht aureicht und daher durch ALG II ergänzt wird.

  • Es bleibt aber zu prüfn, ob da in der Zeit der Therapie möglich it. Wenn e sich um eine ambulante Therapie handelt, wohl ja, weil er arbeiten kann. Wenn um eine stationäre, dann ggf. nein.

  • Einfach mal zum Jobcenter gehen und den Antrag stellen