Gefahr von Erbschaftssteuer in D mit Schweizer-Steuerwohnsitz?

3 Antworten

Ich habe es jetzt mehrfach gelesen, bin aber immer noch nicht sicher, welches Problem Du da eigentlich konstruierst. Eine Garage zum vorübergehenden Lagern von Sachen zu nutzen, soll bitte auf welche Weise Deinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland begründen? Aber WENN das so WÄRE, kann man doch durch Rechtswahl im Testament vorbeugen.

https://www.germany.info/us-de/service/erbangelegenheiten/-/2440488

Andri123  14.05.2023, 18:33

Das ist halt Frau Schulstrasse, macht immer wieder Spass ihre neuesten Ideen zu lesen.

P.S. bin nur froh, nicht ihr Sachbearbeiter in einem offiziellen Amt zu sein. Weder in D noch in der Schweiz.

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Irgendwie versteh ich Deinen Sachverhalt nicht.

Du hast einen Wohnsitz in der Schweiz und dort immer gewohnt.

Ich habe in Deutschland im März 2016 ein Haus gekauft, damals konnte ich wegen Nachbars Wärmepumpe in der Schweiz nicht schlafen. Ich habe jedoch nie dort gewohnt,

Also in Deutschland ein Haus gekauft, aber nie dort gewohnt, sondern nur vermietet.

Ich sehe keinen Grund, warum Für mehr als das Haus Erbschaftsteueer in Deutschland fällig werden sollte.

Außer wenn der Wohnsitz Deines Sohnes in Deutschland ist, dann zahlt er natürlich für alles, bei Anrechnung der schweizer Erbschaftsteuer.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986
Eifelia  14.05.2023, 18:10

Ich bin gerade dankbar, dass ich nicht die einzige bin, der die Beschreibung zu wirr ist, um durchzusteigen 🙃

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Schulstrasse 
Fragesteller
 14.05.2023, 19:39

Mein Sohn wohnt auch in der Schweiz, am einfachsten wäre es für mich, wenn jemand das Haus wieder für vorübergehenden Gebrauch mietet. Ich hatte schon mehrfach solche Mieter. NZZ (Neue Zürcher Zeitung) schrieb einen Artikel Steuerfallen bei Auslandimmobilien, deshalb kam bei mir ein komisches Gefühl, das Finanzamt könnte auf die Idee kommen, ich hätte das Haus für mich frei gelassen.

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Schulstrasse 
Fragesteller
 14.05.2023, 19:47

Herzlichen Dank für Ihre Antwort, wenn ein Steuerbevollmächtigter keine Zeit angeben kann, wie lange man in Deutschland eine Wohnung benutzen müsste damit Art. 10 Abs. 1b) EuErbVO in Kraft tritt, kann ich beruhigt sein. Für Erholungszwecke 1 - 2 Wochen dürfte ich das Haus benutzen, ich getraue dies jedoch nicht. Mein Sohn mit Familie und ich sind Schweizer Staatsangehörige und wohnen in CH.

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wfwbinder  14.05.2023, 20:04
@Schulstrasse

Du musst einfach unterscheiden zwischen Wohnsitz und Ferienwohnung.

Wohnsitz ist eine Wohnung die einen Dauerhaften Aufenthalt erlaubt, das ist Euer Haus. Aber Ihr habt dort eben nicht einen Wohnsitz begründet, seid nicht dauerhaft eingezogen.

Mal 4 Wochen Urlaub machen ist kein Wohnsitz. Es gab (zumindest nach Sachverhalt) keinen Auerhaften Aufenthalt mit polizeilicher Anmeldung und z. B. regelmäßiger Fahrt von dort zur Arbeit usw.

Allerdings ist Dein Sachverhalt in diesen Dingen auch nebulös und unklar.

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Ich verstehe von diesem Kauderwelsch und Durcheinander wenig bis gar nichts!

Und für Steuerfragen sollte man eher Kontakt mit einem Steuerberater aufnehmen, ein Anwalt ist hierfür nicht unbedingt geeignet!

Viel Erfolg.

Eifelia  14.05.2023, 18:10

Ich bin gerade dankbar, dass ich nicht die einzige bin, der die Beschreibung zu wirr ist, um durchzusteigen 🙃

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Andri123  14.05.2023, 18:36

Sie war wohl schon früher bei mehreren deutschen Steuerberatern, früher. Die hatten sich sämtlich verabschiedet.

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