GbR - Ab wann Bilanzierung (doppelte Buchführung)
Hallo,
ich recherchiere momenten ab wann ein Unternehmen für die Gewinnfeststellung beim Jahresabschluss verpflichtet ist eine Bilanz, anstellte einer EÜR, aufzustellen. Einige Quellen sagen das eine Bilanzierung ab einem Jahresgewinn von 50k oder 500k Jahresumsatz erfolgen muss.
Daher die Frage an die Experten: Ab wann ist eine GbR (Branche: IT, Internetdienstl.) verpflichtet eine doppelte Buchführung (Bilanz, GUV) zu erstellen? Gibt es ein Szenario, bei dem eine GbR nicht zur doppelten Buchführung (Bilanz) verpflichtet ist, wenn sie einen Gewinn von 50k überschreitet? Auf welche Fälle trifft es zu? Und gilt die Grenze von 50k auch für Gewerbetreibende im Rahmen einer GbR, die keine Kaufleute sind? Ist man denn ein Kaufmann wenn man im Bereich Programmierung / Kommunikationsdesign arbeitet, also nicht mit Waren handelt?
2 Antworten
Ab wann ist eine GbR (Branche: IT, Internetdienstl.) verpflichtet eine doppelte Buchführung (Bilanz, GUV) zu erstellen?
Wenn die GbR Kaufmann im Sinne von § 1 HGB ist, ist sie von Anfang an verpflichtet, Bücher zu führen. Offenbar ist sie hier aber Minderkaufmann nach § 1 (2) Alt.2 HGB, so dass man tatsächlich auf die AO zurückgreifen muss.
Da ist es dann der § 141 AO, deren Grenzen hat wfwbinder bereits erläutert. Allerdings ist Absatz 2 zu beachten, wonach die Verpflichtung vom Beginn des Wirtschaftsjahrs an zu erfüllen ist, das auf die Bekanntgabe der Mitteilung folgt, durch die die Finanzbehörde auf den Beginn dieser Verpflichtung hingewiesen hat. Kommt also heute das Scheiben vom Finanzamt, ist ab 2016 zu bilanzieren.
Es sei denn, man hat mit einem Antrag nach § 148 AO Erfolg.
Gibt es ein Szenario, bei dem eine GbR nicht zur doppelten Buchführung (Bilanz) verpflichtet ist, wenn sie einen Gewinn von 50k überschreitet?
Ja, nämlich wenn die GbR nicht gewerbetreibend ist. Oder eben, wenn der Antrag nach § 148 AO erfolgreich war.
§ 141 AO (Abgabenordnung) gibt Auskunft.
Gewerbetreibende, deren Jahresgewinn 50.000,- Euro, oder deren Jahresumsatz 500.000,- Euro überschreitet, sind bilanzierungspflichtig.
Wie "Gewerbetreibende" schon sagt, sind Freiberufler nicht betroffen.
Das gilt eben auch füür Gesellschaften, wie z. B. eine GbR. Also eine GbR die diese Grenzen überschreitet, muss bilanzieren. Man kann nicht die Grenzen mit der Anzahl der Gesellschafter multiplizieren.
Ob die Gewerbetreibenden Kaufleute sind, oder Handwerker ist egal.