Fristlose Kündigung der Wohnung von neuem Eigentümer. Was kann ich machen?

5 Antworten

Sorry, wie sinnbefreit, dass man einfach die Mietzahlung einstellt!

Du hättest weiter zahlen müssen, auf das dir bekannte Konto!

Denn auch dieses Konto (Nachlasskonto) geht an den/die Erben über!

Deine Argumentation kann ich Null nachvollziehen!

Du kannst das dennoch so beim neuen Eigentümer erklären, einen Versuch ist es zumindest wert. Und die Miete der letzten 2 Jahre umgehend überweisen. Diese hast Du ja sicherlich beiseite gelegt!

Viel Erfolg!

Du hättest einfach weiter aufs Konto zahlen können und müssen, auch wenn der Eigentümer verstorben ist.

Du hast die Miete zwar nicht gezahlt, aber mit einer Nachzahlung rechnen müssen, ergo ist das Geld da. Ergo zahlst du jetzt alle Mietrückstände mit einmal und wandelst so die Fristlose Kündigung in eine Fristgerechte Kündigung um.

Somit gewinnst du Zeit für die Suche nach einer neuen Bleibe.

Findest du fristgerecht keine Bleibe, bleibst du wohnen und suchst weiter, zum rauswerfen bedarf es einer Räumungsklage, bedenke aber, das du diese verlieren wirst und da auch noch Kosten auf dich drauf zu kommen. Ggf kannst du, wenn du alle Mietrückstände gezahlt hast auch einfach einelängere Zeit aushandeln ohne Klage.

Wenn der Vermieter stirbt, dann zahlt man seine Miete weiter.

Man weiß ja nicht, was in den vergangenen 2 jahren so alles passiert ist, vielleicht hatte die Erbsache so lange gedauert, das weiß hier niemand.

Fakt ist du hast da 2 Jahre keine miete gezahlt, in so einem Fall hättest du entweder die miete weiter auf das bisherige Bankkonto zahlen sollen oder halt die miete zumindest beiseite halten sollen.

Gut die Miete hast du einfach nicht mehr gezahlt, ist denn in den vergangenen 2 Jahren auch keine Nebenkostenabrechnung gekommen?

Naja... müssig jetzt drüber zu rätseln, vielleicht hat der neue Vermieter absichtlich nicht gemeldet, das kann auch sein....aber das wäre schwer zu beweisen sein.

fakt ist... du wirst dich auf eine Klage bezüglich der ausstehenden Miete gefaßt machen, ausserdem noch die Nebenkosten...da wird einiges zusammen kommen.

Du kannst du ernsthaft nicht annehmen, das man kostenlos irgendwo wohnt.

Der neue Vermieter hätte dich anschreiben können, aber muß er nicht, vielleicht ist er ja auch garnicht mehr der Vermieter, sondern will das weiterveräußern.

das Wort "bewirtschaftet" verstehe ich nicht....

naja ich als Vermieter hätte auch einen Anwalt genommen und die Nebenkosten an ein Inkassounternehmen weitergeleitet....

hättest du deine Miete weiter gezahlt, hättest du ggf Sicherheit, ansonsten wiord wohl ne Räumungsklage kommen....

wurzlsepp6682  05.02.2024, 19:36

Das Geld habe ich auch gar nicht mehr.

Aussage vom Fragesteller. wird also schwierig, die komplette Miete zu bezahlen. und wenn ich der Vermieter (geerbt oder nicht) wäre, ich hätte definitiv wenig Lust, solch ein Subjekt länger als erforderlich in meinem Eigentum zu lassen.

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So hätte es gehandhabt werden müssen

Möglichkeit 1

Die Einzahlung bei der zuständigen Hinterlegungsstelle aufgrund der gesetzlichen Voraussetzungen in §372 BGB, die hier gegeben sein sollten, wären hingegen ein gesetzlich vorgesehener Weg. Der A ist nicht verpflichtet, ständig zu forschen, wo das Geld nun hin soll. Böses Erwachen aus der Ungewissheit wäre, wenn B dem A eins Tages mitteilt, dass der Kauf scheiterte oder rückabgewickelt wurde. Und B die Miete doch haben will. Dann weist A das eben an und gut ist.

https://www.juraforum.de/forum/t/neuer-vermieter-keine-daten-keine-zahlung.638760/

Möglichkeit 2

Wer als neuer Vermieter die Zahlung der Miete auf sein Konto verlangt, muss seine Berechtigung nachweisen. Bei Haus- oder Wohnungskauf durch einen Grundbuchauszug, bei einer Zwangsversteigerung durch den Zuschlagsbeschluss, und bei einem Erbfall durch den Erbschein. Solange dieser Nachweis nicht geführt ist, muss die Miete auf das bisherige Konto gezahlt werden.

http://www.mieterbund24.de/eigentuemerwechsel.html

Möglichkeit 3

AW: Neuer Vermieter - unbekannt.

Mieter A + B hätten die Möglichkeit mit ihrem Mietvertragzum zuständigen Grundbuchamt zu gehen um zu klären, wer dort als Eigentümer eingetragen ist.

Auch können A + B die Miete bei der Hinterlegungsstelle des Amtsgerichts hinterlegen, wenn nicht klar ist, wer Eigentümer ist. Man kann dann eine Kopie des Hinterlegungsscheins dem vermeintlichen Eigentümer zukommen lassen.

Bei der Hinterlegung muss man ausdrücklich ankreuzen, dass man auf die Rückzahlung des Geldes verzichtet, damit die Zahlung der Miete als geleistet 

gilt.

https://www.juraforum.de/forum/t/neuer-vermieter-unbekannt.527378/

DReuters99 
Fragesteller
 05.02.2024, 01:47

Und was kann ich jetzt machen?

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Alarm67  05.02.2024, 06:00

Er hätte auch einfach an das ihm bekannte Konto weiter überweisen können/müssen!!

Auch dieses Konto geht schließlich mit in die Erbmasse rein!

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Du hast 2 Jahre keine Miete gezahlt und wunderst dich das du die fristlose Kündigung bekommst

alle Achtung, das schafft nicht jeder.

Du hättest trotz des Todes vom VM weiter auf das vorhandene Konto deine Miete zahlen müßen, nun kannst du die Koffer packen und ausziehen, und die dicke Rechnung über die ausgebliebenen Mieten wird auch noch kommen.

DReuters99 
Fragesteller
 04.02.2024, 23:08

Ich kann doch kein Geld an einen Verstorbenen überweisen. Und ein Verstorbener kann keine Forderungen haben. Es wäre doch die Pflicht des Erben gewesen, sich bei mir zu melden. Das Geld habe ich auch gar nicht mehr. Wer kann schon mit rechnen, dass sich nach so langer Zeit noch irgendwer meldet?

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Schubert610  04.02.2024, 23:09
@DReuters99

der Verstorbene hat aber Erben und die kommen an das Konto und sind somit berechtigt Miete von dir zu kassieren,
willst du uns hier verklapsen, so Naiv kann doch kein Mensch sein

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wurzlsepp6682  04.02.2024, 23:13
@DReuters99

Das Geld habe ich auch gar nicht mehr

das soll also heißen, obwohl du GEWUSST hast, dass du Miete zu zahlen hast, wurde das Geld ausgegeben?

Respekt! auf die Idee, mit einem Rechtsanwalt zu sprechen, bist du natürlich nicht gekommen, richtig?

die KÜndigung erfolgte zurecht!

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DReuters99 
Fragesteller
 04.02.2024, 23:14
@Schubert610

Was ist daran naiv? Der Erbe hätte sich auch mal eher melden können und nicht zwei Jahre warten. Und dann einfach nur eine fristlose Kündigung über einen Anwalt schicken lassen ist eine ziemliche unart. Gerade in Zeiten, in denen es praktisch keinen Wohnraum gibt. Was ist das für ein Verhalten?

Ich will in der Wohnung bleiben und wäre selbstverständlich auch bereit wieder Miete zu bezahlen.

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wurzlsepp6682  04.02.2024, 23:17
@DReuters99

naiv ist, das Geld für die Miete auszugeben!

und NEIN, es ist keine Unart, dir eine Kündigung zu schicken. wer im hohen VIERstelligen, wenn nicht sogar fünfstelligen Bereich Mietschulden hat .... (viel Spaß mit der Mietschuldenfreiheitsbescheinigung, die du evtl. für den neuen Vermieter benötigst)

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wurzlsepp6682  04.02.2024, 23:23
@DReuters99

byhteway: Miete zu bezahlen reicht nicht. du schuldest die Miete für die letzten beiden Jahre! da die Kündigung auch ordentlich ausgesprochen wurde, nutzt dir eine Zahlung der Miete in einer Summe gar nix, der Vermieter möchte dich nicht mehr in der Wohnung haben.

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DReuters99 
Fragesteller
 04.02.2024, 23:31
@wurzlsepp6682

Ich habe keine Schulden. Ich habe die Wohnung in Stand gehalten und bewirtschaftet. Zudem konnte ich ja auch nicht ausziehen und war wegen der ungeklärten Eigentumsverhältnisse gezwungen hier wohnen zu bleiben. Ich hätte gar nicht gewusst, bei wem ich hätte ich kündigen oder die Wohnung übergeben können. Das ist 1:1 mit eventuellen Forderungen zu verrechnen. Wäre ich einfach ausgezogen, hätten hier Hausbesetzer einziehen könnne oder schlimmeres.

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Schubert610  04.02.2024, 23:36
@DReuters99

man kann sich seine Fehler auch schön reden, du solltest deine Energie dafür verwenden deinen Auszug zu organisieren, bis Monatsende ist es nicht mehr weit.

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Alarm67  05.02.2024, 06:10
@DReuters99

"Ich kann doch kein Geld an einen Verstorbenen überweisen. Und ein Verstorbener kann keine Forderungen haben. Es wäre doch die Pflicht des Erben gewesen, sich bei mir zu melden. Das Geld habe ich auch gar nicht mehr. Wer kann schon mit rechnen, dass sich nach so langer Zeit noch irgendwer meldet?"

Sorry, trollst Du hier rum, denn so doof kann man doch nicht sein!

"Ich kann doch kein Geld an einen Verstorbenen überweisen. Und ein Verstorbener kann keine Forderungen haben. Es wäre doch die Pflicht des Erben gewesen, sich bei mir zu melden. Das Geld habe ich auch gar nicht mehr. Wer kann schon mit rechnen, dass sich nach so langer Zeit noch irgendwer meldet?"

Bevor man die Mietzahlung einstellt, sollte man sein Hirn einschalten und sich erkundigen!

Da auch das Konto des Verstorbenen an die Erben geht, hättest Du die Miete nicht an den Verstorbenen überwiesen, das Geld hätte der neue Eigentümer/der Erbe bekommen.

Und dann hättest Du heute keine Kündigung! 😜😁😎

Dir wurde zu recht fristlos gekündigt, erst recht, wenn man dann auch noch liest, dass Du die Miete der letzten 2 Jahre auch noch ausgegeben hast!

Bei Deiner Argumentation hättest Du diese zumindest auf ein Sparbuch beiseite legen sollen und müssen.

Also alles nur heiße Luft und Ausreden von dir.

Packe schon mal die Koffer!

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berlina76  05.02.2024, 06:21
@DReuters99

Natürlich kann man kündigen, an die Erbengemeinschaft des VM und an die bekannte Adresse des VM. Eine ordentliche Erbengemeinschaft wird entweder einen Verwalter oder aber einen Nachsendeauftrag haben, sodass Post ankommt.

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UndertakerOWL  05.02.2024, 13:49
@DReuters99

Naiv ist das falsche Wort. Das passende ist aber vermutlich beleidigend, daher bleibt nur dieser Ausdruck. Du schuldest dem VM bzw. dessen Erben die Miete für 2 Jahre und musst zudem aufgrund der berechtigten Kündigung natürlich ausziehen. Jeder der etwas anderes denkt, lebt wohl in seiner eigenen Welt.

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Alarm67  05.02.2024, 15:12
@UndertakerOWL

Ich glaube nicht, dass das der Fragesteller kapiert und/oder überhaupt verstehen will.

Der fühlt sich doch noch im Recht und redet sich das selbst alles "schön"!

Aber ich finde es toll und respektvoll von Dir, dass Du Wörter wie "doof" oder ähnlich weglässt! 👍👌👏👏👏

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wurzlsepp6682  05.02.2024, 19:33
@DReuters99
Ich habe keine Schulden

ich fall lachend vom Stuhl ...

natürlich hast du Schulden. die Miete für ZWEI Jahre! oder bist du wirklich so naiv, wie du dich hier gibst und glaubst allen Ernstes, dass dir die Miete erlassen wird? falls du es schaffst, google zu bedienen: google doch mal "Fristlose Kündigung bei Miete". es gibt nur EINEN Grund dafür: keine bzw. verspäte und nicht komplette Mietzahlung. Ups, liegt ja bei dir vor!

(ich habe das googeln mal für dich übernommen:

https://www.finanztip.de/fristlose-kuendigung-mietvertrag/)

also, red ruhig weiter deinen Stuß schön. du glaubst dir vermutlich auch. dummerweise niemand anders.

und, kleiner Tipp: neue Wohnung wird für dich verdammt schwer, wenn der neue Vermieter eine Bestätigung vom alten Vermieter haben möchte

aber ich bin raus, mit Trollen Unterhaltungen zu führen ist müsselig

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