Freundin und ich haben ein Haus gekauft, ich steh im Kreditvertrag, aber nicht im Grundbuch, was passiert bei privater Insolvenz meinerseits?

3 Antworten

Die Antwort ist, es kommt drauf an. Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Wieviel ist die Wohnung wert, wie hoch ist sie von der Bank belastet? Die Bank wird die Wohnung vermutlich zur Deckung der Schulden verwerten um damit deine Schulden zu reduzieren. Bleibt da noch was über, oder bleiben womöglich noch Forderungen offen?

Wegen der Insolvenz kann auch der Kredit für das Haus gekündigt werden. Wäre die Freundin in der Lage, den Kredit auch alleine zu bedienen?
Die Freundin haftet nur für das, was sie auch mit unterschrieben hat. Das wäre die Hausfinanzierung. Je nachdem wie die Verträge ausgestaltet wurden, kann aber das Haus auch für deine Schulden haften, dafür muss man aber die Sicherungsverträge kennen.
Sollte es keine Haftung für deine Schulden vom Haus geben, kann die Bank aber aufgrund der Hausfinanzierung und deiner Insolvenz und der gemeinschaftlichen Haftung den Kreditvertrag für das Haus trotzdem kündigen. Da wäre die Frage, ob und welche Möglichkeiten es gibt, der Bank eine gesicherte Fortführung der Hausfinanzierung zu präsentieren.

Majorr77 
Fragesteller
 24.09.2022, 01:27

Auf der ETW sind noch ca 110.000€ offen, laut dem Marktwert müsste da noch was über bleiben!
Meine Freundin kann den Kredit fürs Haus alleine stemmen ja, macht die Bank das den mit ?
Im Moment arbeite ich allein nur um Schulden abzubezahlen bzw.um die laufenden Rechnungen zu zahlen, dabei stell ich mir oft die Frage, ob’s nicht sinnvoller ist Insolvenz anzumelden ?!

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Amado  24.09.2022, 09:03
@Majorr77

Warum solltest du dann in die Insolvenz müssen? Verkaufe die Wohnung. Wenn der Erlös höher ist als die Restschuld, sollte deine finanzielle Lage damit doch wieder stabil sein. Eine Insolvenz ohne Verwertung der Wohnung wird es sowieso nicht geben können.

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Nach Deinem Sachverhalt wäre eine Privatinsolvenz (entschuldige bitte) absoluter Schwachsinn.

Die Schulden sind weniger als der Wert der Wohnung.

Wenn Du dich überfordert fühlst, dann verkaufe die Wohnung und fertig.

Bei einer Privatinsolvenz verlierst du die Wohnung sowieso, aber zusätzlich Deine Bonität auf den Zeitraum des Insolvenzverfahrens und weitere Jahre danach.

Irgendwann muss doch das Räumungsverfahren gegen den Mieter auch durch sein.

Suche Rat bei einer Schuldnerberatung.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Privatinsolvenz ist wohl nicht der Weg, was sollte das denn bewirken? Nur weil man, vielleicht kurzfristig in Schwierigkeiten ist, muss man ja nicht gleich zur allerletzten Möglichkeit greifen.

Es gibt viele Möglichkeiten. Du könntest z.B. mit Deiner Bank über eine temporäre Tilgungsaussetzung sprechen, bis die Probleme mit Deiner ETW geregelt sind. Vielleicht könnte Deine Beziehung, die Deine Probleme ja sicher kennt, mal eine gewisse Zeit die Kreditraten für ihr Haus allein regulieren. Mich wundert, dass ihr darüber noch nicht gesprochen habt und Du stattdessen über eine Privatinsolvenz nachdenkst.

Was bei einer Privatinsolvenz mit Deiner ETW passiert, besprichst Du ggf. mit dem Insolvenzverwalter. Wahrscheinlich müsstest Du die verkaufen und davon Deine Kredite zurückzahlen. Dafür brauchtest Du aber keinen Insolvenzverwalter. Die Wohnung verkaufen könntest Du auch allein. Das würde wenigstens nichts extra kosten und keine Probleme mit dem anderen Kredit und der Schufa verursachen.

Und soweit Deine Freundin nichts für Dich unterschrieben hat, wieso sollte sie für etwas (mit-)haften?

Wenn Du das allein nicht bewältigst, kannst Du es auch bei einer Schuldnerberatung in Deiner Nähe versuchen, das kostet nichts, Termine sind allerdings z.Zt. wohl nicht so schnell zu bekommen.

https://www.forum-schuldnerberatung.de/adressen/adressen-schuldnerberatungsstellen.html

https://www.schuldnerberatungen.org/beratungsstellen/

https://www.finanztip.de/schuldnerberatung/

Hast Du eigentlich mit Deiner Freundin eine Vereinbarung über Deinen Tilgungsanteil an ihem Haus getroffen (Kreditvertrag)? Sollte es mal Beziehungsprobleme geben, wovon man natürlich nie ausgeht, sollte es nicht auch noch finanzielle Probleme geben, weil der einen Partei das Haus gehört und der andere keinen Nachweis darüber hat, dass er die Hälfte davon mitbezahlt hat.