Freistellungsauftrag / ausländisches Tradingkonto?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn du die Erträge bei einem ausländischen Broker erwirtschaftest, dann bringt es nichts, wenn du hierfür deiner deutschen Bank einen Freistellungsauftrag gibst. Denn die "Quelle" ist die ausländische Bank und die führt eh keine Abgeltungsteuer an den deutschen Fiskus ab. Ein Freistellungsauftrag wirkt nur für die Erträge, die du bei deiner deutschen Bank generierst.

Du musst also deine Erträge, die du im Ausland erzielst, in deiner deutschen Steuererklärung angeben - natürlich zusammen mit den "deutschen" Erträgen.

Wieso wird die Frage neu eingestellt?

Und: Ist denn überhaupt noch Geld auf dem Konto? Immerhin ist Zypern doch recht unfreundlich zu ausländischen Kapitalanlegern gewesen.

Bei ausländischen Konten greift kein Freistellungsauftrag. Im Gegenteil, Du versteuerst ja unterjährig überhaupt nichts, wenn nicht bereits im Land der Bank eine Quellensteuer einbehalten wird.

Also werden die Kapitalerträge bzw. -verluste anhand der Bescheinigungen der Bank mit der Einkommensteuererklärung zusammen angegeben und dabei ordnungsgemäß versteuert.

Du solltest daher mit Steuernachzahlungen rechnen, denn die ausländischen Erträge wurden bisher ja wohl eher gar nicht versteuert. Beim Trading hat diese Vorgehensweise jedoch einen wesentlichen Vorteil, da nicht bei jedem Gewinntrade gleich 25% Steuer abgezogen werden, sondern der gesamte Betrag incl. 100% Gewinn wieder für den nächsten Schritt zur Verfügung steht. Erst am Jahresende wird versteuert, was unter dem Strich übrig blieb.

Wo ist der neue Aspekt, der hier eine Neueinstellung der Frage bedingt?