Falsche Betriebs- und Nebenkostenabrechnung - strafrechtliche Folge für den Vermieter?

2 Antworten

Schauen wir mal ins Gesetz:

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__263.html

Wenn es tatsächlich so ist, daß systematisch falsche und zwar zu Ungunsten der Mieter falsche Zahlen in die Nebenkostenabrechnung eingestellt wurden, sehe ich alle Tatbestandsmerkmale der genannten Vorschrift erfüllt.

Allerdings setzt Betrug ja vorsätzliches Handeln voraus.Ob da nun mit Absicht gefälscht wurde oder nur unsäglich geschlampt wurde, läßt sich so nicht sagen. Im letztgenannten Fall ist das dann nur eine zivilrechtliche Angelegenheit.

Es lohnt auf jeden Fall mal eine Strafanzeige zu erstatten. Da Staatsanwälte gerne solche Sachen mit dem Hinweis auf das Zivilrecht vom Tisch wischen, sollte man die Strafanzeige mit ausführlicher Sachverhaltsschilderung versehen.

Hallo Jürgen,

was ist denn letztendlich bei dem Fall rausgekommen?