Muss ich das Darlehen der Ex-Schwiegermutter zurückzahlen?

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Geschäfte zur angemessenen Deckung des Lebensunterhalts (§ 1357 BGB) darf der Ehegatte auch für den Partner abschließen. Was wäre wohl elementarer als die Anschaffung des Familienheims?

Im übrigen verstehe ich nicht, was der Aufstand soll. Du bist Miteigentümerin der Wohnung. Wenn Du Teilungsversteigerung beantragst, kannst Du Dich refinanzieren. Außerdem wird der Olle dann trübe gucken.