Erben Geschwister trotz Ehemann?

2 Antworten

Ja, die Schwester ist gesetzliche Erbin über den Anteil, denn die Eltern erben würden.

Dein Ehemann erbt gem. §§ 1371 und 1931 BGB.

Aber Deine Schwester ist nicht Pflichtteil berechtigt. Also Du kannst sie vom Erbe ausschließen durch ein Testament mit dem Du Deinen Ehemann zum Alleinerben bestimmst.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
habe aber gestern erzählt bekommen, dass meine Schwester auch erben würde, (...) Stimmt das so

Ja, solange du keine (auch adoptierten) Kinder hättest, tritt deine Schwester tatsächlich n. § 1925 III 1 BGB in das gesetzliche Erbrecht von 1/4 deiner vorverstorbenen Eltern ein; dein Mann würde als Witwer damit nur 3/4 von dir erben, §§ 1371, 1931 BGB.

was ich aber nicht möchte. Stimmt das so und kann ich das nur durch ein Testament verhindern, in dem ich meinen Mann als Alleinerbe einsetze?

Ja, sofern du keine Kinder hättest. Bis dahin würde ein simpler Einzeiler, handschriftlich verfasst und eigenhändig unterschrieben, dies wirksam verhindern. Deine Schwester ist nicht einmal pflichtteilsbrechtgt, § 2303 BGB; dein Mann bekäme dann alles:

<Testament
der [oder von] (dein Name, ggf. Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort)

Zu meinem alleinigen und ausschließlichen Erben setze ich hiermit meinen Ehemann, [Herrn] (Name, ggf. Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort) ein.

[Ort, Datum], eigenhändige Unterschrift>